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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 3 · p. Seite 265

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte und Beurteilung der Juden vom XV. bis XIX. Jahrhundert
Date
1909-01-01
Page
Seite 265 (sequence 9)
Language
German
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Zur Geschichte und Beurteilung der Juden vom XV. bis XIX. Jahrh. 265 vor dieselben (!) die Christen nicht mehr aufkommen können?« Wo eine Juden-Familie wohne und sich ernähre, könne auch eine Christen-Familie Nahrung: finden »und dem Landesherrn weit tüchtigere und brauchbarere Unterthanen anziehen,« und dieser gebühre mit Recht der Vorzug. Die Christen seien dem Staate nützlicher, als die Juden. Die Polizei könne zwar, wenn sie wolle, die Juden zu nützlichen Leuten Bilden, allein die Christen seien es schon und blieben »es vorzüglich vor ihnen«. Denn die Juden —wie von Justi 1m ersten Bande seiner »Polizeiwissenschaft«1 2 3 *) es sich denke — dahin zu bringen, daß sie Manufakturen, Fabriken und Handwerke trieben, würde, besonders bei der hessischen »Landesbeschäffenheit viele Mühe und Arbeit kosten, und auch in manchem Betracht gar nicht einmal räthlich seyn«. Sie aber daäu anzuhalten, entweder wüsie Örter anzubauen Und den Ackerbau zu erlernen, oder sonstige Arbeit zu treiben, »solches, würde ein Project seyn, dessen Ausführung man dem Urheber allein überlassen müßte«. (Schöndorf bezieht, sich weiterhin auf Philippi’s »Vergrößerten Staat«.8) Die Zahl der ordentlichen Schutz- oder Stamm- und Handeis-Juden, die mit ihrer Familie in der Stadt wohnen dürften, sei ein für allemal festzusetzen, (hier bezieht sich Schöndorf auf das Königlich Preußische Judenprivileg). Um Wucher und Betrügereien zu verhindern, seien diejenigen »Arten der Nahrung«, die sie treiben sollten, und die Waren, mit denen sie handeln dürften, ausführlich und genauer ihnen vorzuschreiben und sie genau beaufsichtigen zu lassen. (Der Gutachter bezieht sich hier auf Hofer’s (!) Beiträge zum Poiizeirecht der Teutschen8) und auf den Artikel: Juden- 1) Johann Heinrich Gottlob von Jnsii: Die Grundfeste zu der Macht und Glückseligkeit der Staaten; oder ausführliche Vorstellung der gesamten Policey-Wissenschaft. Königsberg und Leipzig 1760. 2) Johann Albrecht Philipp!: Der vergrößerte Staat. Frankfurt 1759 (auch 1771). 3) Johann Bernhard Hofier: Beyträge zum Polizeyrecht der Teutschen. 1. Bd. Frankfurt und Leipzig, 1704.

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