Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Aus dem Nachlaß Augusts von Hennings
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 2)
- Language
- German
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230 Aus dem Nachlaß Augusts von Hennings. Tid nedlagt Töyfabrik og fik dertil et rentefrit forskud af 2400rd, som efter 10 Aars forlöb skal successive tilbage betales. Erfarenhed havde lärt, at dette Slags Fabriker vilde allernrindsi tiltage 1 Kiöbenhavn, uagtei de havde lige saa störe Understöttelser, som andre Fabriker, hvorfor det blev anseet nödvendigtat opmuntre dens Anlilg paa * andre Stader, som ved en lettere Levemaade og andre Fordele til Yahrenes ringere Priis künde love dem bedre Fremgang. Es folgt eine deutsche Übersetzung dieser Stücke1): 1776 30./12. Am selben Datum wurde dem Juden Abraham Moses Henriques ein Privilegium zur Errichtung einer Papiertapetenfabrik in Kopenhagen mit folgenden Begünstigungen erteilt: 1. Zollfreie Einfuhr der nötigen Materialien, die hier zu Lande nicht zu bekommen sind. 2. Erlaubnis für die Fabrik Arbeiter zu verwenden und zu beziehen, welcher Nation und Religion sie auch seien, aber 1'0n fremden Juden nur 2—3 mit den üblichen Geleitsbriefen, die aber nicht länger gelten, als so lange sie im Dienste der Fabrik stehen. 3. Daß keine Tapetenfabrik innerhalb 10 Jahren von jetzt ab errichtet werden darf. Henriques kaufte alle Gerätschaften und Materialien der zugründe gegangenen Sivert’schen Papiertapetenfabrik an, die die fremdländische Konkurrenz nicht aashalien konnte. Er hat die Fabrikation bereits zu ziemlicher Vollkommenheit gebracht, und es ist mit Grund zu hoffen, daß die Fabrik in seinen Händen bei den genannten Begünstigungen die gewünschte Höhe und Dauer erreichen wird. 1777 22./12. wurde den Strumpffabrikanten Wessely und Warbürg ein Privileg zur Anlage und zum Betrieb einer Manchesterabrik mit den dem Fabrikanten im allgemeinen zu steh enden Freiheilen nebst folgenden Unterstützungen erteilt: 1. Daß die nötigen Stühle, Gerätschaften und Werkzeuge aus dem Kommerzfond angeschafft und ihnen zu in Gebrauch und zur Benützung überlassen werden sollen. 2, Daß die Kosten für die Bestellung zweier gelernter Fabrikarbeiter und eines tüchtigen Färbers aus England von demselben Fond bestritten werden, ebenso wie deren Unterhalt, bis die Fabrik in Gang kommt. _ 3. Daß aus demselben Fond die ersten Auslagen zur Einrichtimg der Färberei gemacht werden, welche zusammen mit den Gerätschäften Eigentum des Kollegiums verbleibt. l) Von Herrn Dr. A. Landau, Wien.