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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 6 · p. Seite 740

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 6
Article
[Rezension]
Date
1908-01-01
Page
Seite 740 (sequence 2)
Language
German
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740 Besprechungen. Ein Grundzug des Am ha-Arez ist die Lässigkeit im Entrichten der levitischen Abgaben. Der Am ha י Arez leistete diese Abgabe überhaupt nicht, oder er ließ sich für sie von den Ahroniden, denen er die Abgaben zuwendete, Gegendienste leisten. Von Leuten, welche ihre Bodenerträgnisse nicht verzehnteten, sprachen schon die Schammaiten und Hilleliten; aber in den Bestimmungen aus dieser Zeit wird bloß gesprochen von solchen, die verzehnten, und solchen, die nicht verzehnten (מעשרים ,אינם מעשרים). Das »Nicht verzehnten« als Eigentümlichkeit einer besonderen Klasse, als Grundzug des Am ha- Arez kommt in keiner älteren Nachricht vor. Dies ist erst der Fall in den Nachrichten und Gesetzesbestimmungen, die aus der Zeit nach 136 stammen, und von den Lehrern des Lehrhauses zu Uscha herrühren. Es handelt sich um Zustände und Verhältnisse in Galiläa. Der Am ha-Arez, als dessen charakteristischer Zug die Lässigkeit im Entrichten der levitischen Abgaben erscheint, ist der galiläische Am ha-Arez. »In Judäa verstand man unter dem Am ha-Arez in erster Reihe den im Religionsgesetze Unkundigen, und sein auffallendstes Merkmal lag nicht in der Vernachlässigung eines bestimmten Gesetzes; er wird auch nicht, wie in den behandelten Vorschriften, dem Chaber oder den in irgend welchem Punkte Zuverlässigen, sondern den mit der Thora Vertrauten, den Gelehrten gegenübergestellt« (S, 5—41). Ein zweites Charakteristikon des Am ha-Arez ist die ihm anhaftende Unreinheit, als deren Quelle die stete Berührung mit seiner die Vorschriften bezüglich der Menstruierenden nicht oder nicht genau beobachtenden Frau zu denken ist. Die beim Am ha-Arez als vorhanden vorausgesetzte levitische Unreinheit ist zwiefacher Natur, die eine leichteren Grades, gegen welche auch der Nichtahronide aber in levitischer Reinheit lebende Chaber sich schützen mußte, und eine höheren Grades, die aber nur rücksichtlich des Ahroniden und der ihm gesetzlich zukommenden Abgaben mit Heiligkeitscharakter, d. h. der Priesterhebe, als vorhanden angenommen wurde. Diese Art der Unreinheit des Am ha-Arez, schon zur Zeit der Schammaiten und Hilleliten ausgesprochen und anerkannt, wurde später noch verschärft. Wieder sind es die Lehrer in Uscha, welche die auf die Unreinheit des Am ha-Arez bezughabenden Bestimmungen zum Schutze der Ahroniden und der Priesterhebe ausgebaut und scharf ausgeprägt haben, zum Schutze nicht bloß gegen die vom Laien-Am ha-Arez ausgehende Verunreinigung, sondern auch, oder vielmehr in erster Reihe gegen die Ahroniden selbst, die gegen die levitische Reinheit entweder gleichgültig oder auch ablehnend sich verhielten (S. 41—96). Für Ahroniden, zum Schutze der Priesterhebe, ist die Bestimmung getroffen worden, daß die Hände, auch wenn der Körper rein ist, als unrein

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