Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Schammai als Tradent einer alten Kalenderregel
- Date
- 1908-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Schammai als Traäeht einer alten Kalenderregel. Von W. Bacher. In b. Rosch ha-Schana 19 b wird aus einem Vortrage Nachman b. Chisda’s Folgendes angeführt: העיז־ רבי סימאי משום חגי זכריה ומלאכי על שני אדרים שאם ראו לעשותן י^ניהם מלאים עושים ש׳ הסרים עושים אחד מלא ואחד חסר עושים, Zu dieser auf die letzten drei Propheten zurückgeführten Regel, nach weleher in einem Schaltjahre die Bestimmung der Dauer der beiden Adar-Monate an keine Beschränkung gebunden ist} und sowohl beide voll (30-tägig), beide defekt (29־tägig) oder der eine voll und der andere defekt sein können, wird im Vortrage Nachman b. Chisda’s noch die Bemerkung hinzugefügt, daß man sich in der babylonischen Diaspora an diese Regel hielt (1(וכך היו נוהגין בגולה), daß aber im Namen Rab’s (יבינו) eine ändere Regel gelehrt wurde, wonach in der Diaspora stets der erste Adar als voll, der zweite als defekt bestimmt wurde. Woher immer auch Nachman b. Chisdä (in der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunders) diese bis auf die Propheten zurückgeführte Tradition kannte, jedenfalls handelt es sich um eine tännaitische Überlifeferung. Als ihr Gewährsmann erscheint R. Simai, ein zur letzten Tannaitengeneration gehöriger Gesetzeslehrer (s. Die Agada der Tannaiten 11, 543—546). Es ist nun höchst aufallend, Weil ganz vereinzelt dastehend, daß eine so späte Autorität im Namen der drei Propheten etwas »bezeugt«. Und in der Tat ist uns durch den Textbestand die Möglichkeit geboten, an die Stelle des genannten Gewährsmannes ’) Wahrscheinlich aber gehört dieser Satz noch zu der im Namen Chaggais bezeugten Tradition. Die Worte ,וכך היו נוהגין בגילך geben an, daß man die vorstehende Kalenderregel im babylonischen Exil befolgt habe. Daher היו נוהגין, nicht מהגין. Vgl. המדרש הזד, עלה בידינו מן הגולה (Lev. r. c. 2) und den parallelen Satz (Megilla 10 b): דבר זה מסורת בידינו מאנשי בנסת הגדולה.