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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 4 · p. Seite 496

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 4
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 496 (sequence 24)
Language
German
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496 Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. Kommissäre leiten lassen, darin wird der Erfolg nicht ausbleiben. Dann wird es Zeit sein, eine eigene Rabbinerschule zu errichten und nur die anzustellen, welche diese Schule mit Erfolg besucht und einen philosophischen »Cours« an der Universität gehört haben. Das Bürgerrecht kann dann nur denen gegeben werden, welche diese geläuterte Glaubenslehre angenommen haben.׳ Die Versammlung der Reichsdeputation in Regensburg erscheint ihm als der geeignete Zeitpunkt, diese Synode zu vereinbaren. Das Aktenheft mit diesen Vorträgen war nach München gekommen, wurde eingefordert und bildet jetzt einen kostbaren Teil des Archivs des Großh. Oberrates der Israeliten. »Prov. Niederrhein Judensachen ad nrum 32.« — Von welchem Einflüsse auf das neunte Edikt vom 13. Januar 1809 diese Erwägungen gewesen sind, wird eine weitere Arbeit zeigen. Die Zwiespältigkeit der Absichten und Ziele tritt auch hier hervor. Man möchte menschlich sein, aber man fürchtet, die christlichen Bürger durch die Gleichstellung der Juden, durch die Entfernung der Schranken, welche diese vom Betreiben der meisten Gewerbe, Künste und Wissenschaften ausschließen, zu schädigen. Zudem möchte man für die Gleichstellung den hohen Preis des ganzen oder teilweisen Aufgebens der jüdischen Religion sich zahlen lassen. Wie viel und was, darüber herrscht keine Überein- Stimmung. Man hat nur ein dunkles Gefühl, auch darin müßten Änderungen eintreten. Verkehrt war, sie als Vorbedingungen zu fordern. Welche Umbildungen die Gleich- Stellung zum Segen des Judentums und zum Heile der. Staaten bewirkt hat — das bedarf hier keiner weiteren Darlegung. Das hat der Judenschaftsvorstand (Arnold E. Seeligmanri) der Badenschen Pfalzgrafschaft in seiner Eingabe »um mildeste Verleihung bürgerlicher Rechte«, die er an Karl Friedrich am 25. August 1803 richtete, schon in geistvoller Auseinandersetzung nach Dohm klargestellt: »Man gebe den Juden ein Vaterland. Dann werden sie mit gleicher Fähigkeit und Treue dafür sterben und fechten.«

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