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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 4 · p. Seite 495

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 4
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 495 (sequence 23)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung, 495 »vor; jene Dinge, wobei unser aller Vernunft schweigen »muß, nur von weitem zu nahe zu treten.« Wohl ist manches in der jüdischen Religion Grundsätzen und Gebräuchen, was Assimilierung hindert und von einer strengen Gesetzlichkeit nicht geduldet werden dürfte, aber das ist eine Art Notwehr und Repressalie. Abschaffen und Abändern kann man erst fördern, nachdem von christlicher Seite der erste bedeutende Schritt zur Wiedereinsetzung in die bürgerliehen Rechte wird getan sein. Er stimmt allen Anträgen v. Schweickardts zu und fügt Wünsche hinzu, daß Schutzgeld, Leibzoll, Taschengeleit abgeschafft, der Zwang der admodiation erledigt und durch gleichförmige Auflagenlisten ersetzt werde. Die Judenschaft soll diese Abgaben mit einem Kapital ablösen, wozu sie Geld aus den beträchtliehen und beinahe gar nicht benutzten Stiftungen verwenden dürfte. Zu Lehrgeld für Handwerker und Ackerbauer sollte ebenfalls Geld aus Stiftungen, in erster Reihe für Waisenkinder verwendet werden. Durch staatliche Pfandhäuser und eine Hypothekenbank soll der Kredit erleichtert und wohlfeiler werden, dadurch der Wucher zurückgedrängt und die Juden zu anderen Erwerbszweigen, die ihnen geöffnet seien, angeeifert werden. Gegen v. Schweickhardts Zwangsmittel bezüglich der rein mosaischen Lehre erklärt er sich; das wäre Intoleranz, und die Juden würden es als Verfolgung ansehen, zudem hat die mosaische Lehre die Hauptursaehen der Absonderung, Samstags-und Speisegesetze. Wohl muß eine Grenze zwischen bloßen Polizeigesetzen aus Palästina und wirklicher Glaubenslehre gezogen werden, wodurch »von selbst manche ungereimte Exegese der Taimuthisten« wegfallen wird. Doch auch dies darf nicht erzwungen werden, am wenigsten von Andersglänbigen. Er wünscht, daß wenigstens alle Länder, die zu dem künftigen südlichen Deutschland gehören werden, Übereinkommen, »einen jüdischen Sinod halten zu lassen«, der diese Änderung beschließt Die Fürsten sollen die Rabbiner und Depufferten auswählen und den Gang der Beratung durch

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