Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 484 (sequence 12)
- Language
- German
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484 Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. Also ohne religiöse Reform keine politische. Auch in Heidelberg sind Stiftungen. Überhaupt sollten alle im Lande vorhandenen Stiftungen aufgesucht werden. Vom 24. November 1801 datiert das sehr ausführliche Gutachten des Freiherrn von Manger. Der Fürst will, da die Beschränkung der Nahrungsquellen die Ursache ist, daß sie nicht nützliche Staatsbürger werden, den Juden die bürgerliche Verfassung der Christen erteilen. Es ist aber fraglieh, ob dies ohne Nachteil für die Christen geschehen kann, und ob der Staat das Recht hat, die Juden zu assimilieren, wenn dadurch Kollissionen zwischen den bürgerlichen und den religiösen Pflichten entstehen. Daß die Religion das Bürgerrecht gibt oder davon ausschließt, ist Folge der Verwechslung von Form und Sache, von Moralität und Religion. Entscheidend dafür sollte sein, ob der Jude im Stande ist, die bürgerlichen Pflichten gleich den Christen zu erfüllen. Dagegen wird eingewendet: 1. die Juden können nicht treue Staatsbürger sein, weil sie ein Gesetz beobachten, welches sie als eine Nation von allen übrigen Völkern trennt, sie die Hoffnung eines eigenen Reiches nähre, das durch den Heiland auf den Trümmern anderer Staaten gegründet werden soll, »und weil sie endlich Verhältnisse kennen, »unter denen die öffentliche Treue gefährdet werden dürfe, »und die Lüge von dem Himmel selbst gebilligt und ge- »heiligt sei;« 2. sie zum Kriegsdienst unfähig sind, weil der Angriffskrieg am Sabbate ihnen noch immer verboten bleibt, weite Märsche und Exerzieren am Sabbat ebenfalls, sie ihrer Lehre von unreinen Speisen treu sind, ihrem Körper die gehörige Kraft und selbst die erforderliche Größe fehlt, »und weil sie endlich nach allem diesem sich in Kriegszeiten zu sehr vermehren, und allmählig zum Besitze der Güter der gebliebenen kristlichen Streiter gelangen« und 3-tens sie zu Ackerbau und zu den Handwerken im allgemeinen unfähig sind, »weil ihrem Körper die nöthige »Stärke, ihrem Geist die nöthige Ruhe und Richtung, ihnen