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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 4 · p. Seite 475

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 4
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 475 (sequence 3)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 475 »absichten erzeugt, durch religiöse Schwärmerei genährte Vor- »urteil gegen Juden noch in seiner vollen Kraft wirkte. Man »ist davon zurückgekommen, man fühlt den Menschenwert »und ist überzeugt, daß in der Verschiedenheit der religiöse »Begriffe und Meynungen kein Grund zu verschiedenen »Behandel-, Zurücksetz- und Bedrückung der Bekenner »liegen dürfe. Schon die Conc. v. 23. Maerz 1717 räumet § 15 dem Schutzjuden das Recht ein »alllerlei Händl und Gewerbnis inys Große, und »Stuckweis wie auch die Handwerker öffentlich »prakticiren wie andere Bürger »wie nicht weniger die Medicin zu practiciren, wenn »einer dazu qualificirt ist.« »Um so mehr dürfen wir daher die Einräumung und »Bestätigung dieser von uns nachgesuchten Rechte unter »der Huldreichen Regierung eines Fürsten hoffen, welcher den »Wiedertäufern, einer bis izt gleich gedrückten Volksklasse, »den freien keinem Auslösungs- und Abtriebsrechte unter- »worfenen Erwerb liegender Grundstücke gnädigst ein- »geräumet und den Grundsatz, die jüd. Volksklasse zu ver- »edeln, ihren Zustand zu verbessern und den Nahrungs- »stand mit der Bevölkerung in ein richtiges Verhältnis zu »bringen bestimmt und entscheidend geäußert hat« § 25 — »würden durch eigene Polizei in Stand ge- »setzt, manchem Unfug vorzubeugen und zu verhüten, daß »Fremde sich einschleichen und ohne legitimations Urkunde »sich aufhalte« etc. Auch der jüd. »Banquerautier« soll dem christl. gleich behandelt und die Verhängung des Bannes dabei aufgehoben werden. Das erste der von dem rheinpfälzischen General-Landeskommissariat eingereichten Gutachten (von H. D. Aingnar [?]) nimmt Bezug auf das Buch von Eisenmenger, der 1654 in Mannheim geboren, eine Zeitlang daskurpfäizische Archiv »unter Händen gehabt« hat, und dann Professor in Heidel-

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