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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 2 · p. Seite 205

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 2
Article
Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
Date
1908-01-01
Page
Seite 205 (sequence 21)
Language
German
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Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. 205 renden Zeugen völlig straflos sind. Dieselbe irrige Auffassung wiederholt sich in bezug auf den Depositeneid in der letzten zu berichtigenden Stelle des Kohlerschen Buches: »Ein freiwilliges Geständnis führt im Strafprozeß bei Geldstrafen zur Freisprechung . . . Daraus folgt, daß, wenn der Täter die Vergehung eidlich ableugnet, י er wegen des Falscheides nicht (weltlich) strafbar ist, da infolgedessen nur der nämliche Erfolg eintritt, wie wenn er die Tat zugestanden hätte, der Eid daher bedeutungslos ist. Scheb. S. 788.« Dies ist nach dem oben angeführten zu berichtigen. Wie sehr nun auch zu bedauern ist, daß eine so wertvolle und bedeutende Arbeit wie Köhlers »Darstellung des talmudischen Rechtes« zu so vielen Einzelausstellungen Gelegenheit gibt, und daß Köhlers Versuch, »den Gedankengängen der Amoräer nachzugehen,« in mehreren Punkten nicht von dem gewünschten Erfolge begleitet war: so können wir dennoch unseren Aufsatz nicht anders schließen, als mit den schon eingangs zitierten Worten des Verfassers: »Wenn mir dabei einzelne Mißverständnisse zur Last fallen, so haben diese keine Bedeutung gegenüber dem großen Ergebnis, ein so wichtiges Kulturrecht in das Bereich der heutigen rechtsvergleichenden Wissenschaft gezogen zu haben.«

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