Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die literatur für und wider die Juden in Schweden im Jahre 1815
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 532 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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532 Die Literatur für u. Wider die Juden in Schweden i. J. 1815. den Juden gesammelte Vermögen, nach Wegelin, von den Christen »ausgesogen«. Wenn das Wort »aussaugen«, antwortet Grevesmöhlen, ein passender Ausdruck in schwedischem Handelsstil sei und ein ehrliches Sündenbekerintnis in sich schließe, so laße es sich ebenso gut auf schwedische wie auf jüdische Kaufleute anwenden. Das Vermögen werde durch Handelsverdienst angesammelt, und dieses entstehe in derselben Weise für beide, vielleicht jedoch mit einem kleineren Prozentsatz für die jüdischen, aber oft mit grösserem Gewinn für sie, da sie sparsamer lebten. Grevesmöhlen schliest mit einem Angriff auf Wegelins Vorschlag zum Judenreglement, besonders auf seine Forderung, daß das Bürgersrecht nur denjenigen Juden zugestanden werden sollte, die ihre Kinder in der christlichen Lehre erziehen wollten. »Aber welches Recht,« fragt er, »hat wohl ein Vater, seine Kinder in einer anderen Religion zu erziehen als in der, zu der er sich selbst bekennt? Und soll Ehre und Biederkeit nicht in Betracht kommen? Soll z. B. ein Bösewicht, sobald er seine Kinder in der christlichen Lehre erzieht, ein Recht genießen, das einem ehrlichen und unbefleckten Manne versagt wird; weil, er seinen Kindern eine Lehre nicht aufdrängen will, an die er selber nicht glaubt?« Und er fügt die befugte Frage hiezu : »Übrigens, wenn die Erziehung der Kinder in der christlichen Religion eine unerläßliche Bedingung des Bürgerrechtes ist, wie soll denn ein Jude dieses Recht erhalten, der ein zartes Vaterherz hat, aber — keine Kinder?« In der Schrift gegen Stabeck wiederholen sich mehrere von diesen Argumenten. Unter anderen lobt er hier die Juden wegen ihrer Loyalität, Nüchternheit (man trank damals viel in Schweden), Arbeitsamkeit und Gewandtheit und ver- •gleicht treffend ihre eventuelle Verbannung mit der der Hugenotten aus Frankreich oder der der Mauren aus Spanien. -Schließlich erinnert er daran, daß kein Gesetz auf die Vergangenheit zurückwirken könne, und daß also, falls das Un-