Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 51 (1907)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Samuel Levy
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 500 (sequence 21)
- Language
- German
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500 Samuel Levy, ein Stiefsohn der Glückei von Hameln. Rabbiner, welcher unter Androhung einer Strafe von 100 Talern und des Bannes den Vertrag verlangte, einzuschreiten und ihn von seinem ungerechten Unterfangen abzuhalten. Daraufhin ließ man Moses Jacob rufen und befahl ihm, den Vertrag bis auf Weiteres in der Amtsschreiberei zu hinterlegen und den Rabbiner wegen des über ihn verbängten Bannes zu verklagen1). Ersteres geschah am 8. Juli und Letzteres am 10. Juli. Nun aber wandte sich der Rabbiner Samuel Levy mit einer Berufungsklage an den Hohen Rat in Colmar. Er beschwerte sich sowohl über Moses Jacob, der sich geweigert, ihm den Vertrag herauszugeben, als auch über den Amtmann Bartmann, der ihm auf Ersuchen des Moses Jacob eine Vorladung zugeschickt habe, obwohl er dazu nicht berechtigt sei, da nur der Hohe Rat selbst für den Rabbiner die Berufungsinstanz bilde. Er bittet daher den Hohen Rat: 1. seinen Widerspruch gegen die Vorladung des Amtmannes als begründet zu erachten; 2. ihm zu gestatten, den Moses Jacob sowie nötigenfalls jeden Anderen zu verklagen; 3. zu bestimmen, daß die Parteien für den nächsten Verhandlungstag vorgeladen werden sollen und daß Moses Jacob vorläufig den Vertrag bei ihm zu hinterlegen habe; 4. ihm zu bescheinigen, daß er das von Baruch erlassene Verbot als Eingriff in seine Rechte als Rabbiner betrachte, und 5. ihm zu erlauben, den genannten zu Westhofen wohnenden Baruch zu verklagen, damit ihm verboten werde, ihn in seinen Funktionen als Rabbiner zu stören und sich als Vorsteher der Juden zu Rappoltsweiler zu bezeichnen, und damit er wegen dieses Vergehens in die Kosten des Verfahrens und zu einer vom Hohen Rat zu bestimmenden Strafe verurteilt werde, *) Bez.-Arch. Colmar, a. a. O. (Fortsetzung folgt.)