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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 6 · p. Seite 706

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 6
Article
Die Todesstrafen der Bibel und der jüdisch-nachbiblischen Zeit
Date
1906-01-01
Page
Seite 706 (sequence 43)
Language
German
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706 Die Todesstrafen der Bibel und der jüd.-nachbiblisclien Zeit. läßt, für die Fälle, wo die Art der Tötung im Gesetze nicht näher bezeichnet wird. Wo aber Steinigung ausdrücklich steht oder durch den Wortlaut deutlich nahegelegt wird, sollte der Verbrecher von einer Höhe hinabgestürzt werden. Trotzdem Nachrichten dafür sprechen, daß diese Form der Steinigung auch ausgeführt wurde, scheint es nicht, daß die Vorschläge der Pharisäer durchdrangen, da, wie erwähnt, die Mehrheit ihrer Lehrer zu der Zeit, als sie die Sadducäer aus der für die Auslegung des Gesetzes maßgebenden Körperschaft verdrängten, der Schule der Schammaiten angehörte, die am Alten festhielten. Philo und Josephus spiegeln in ihrer auffallenden Erklärung des Gesetzes diese Zeit wieder, ebenso das Buch der Jubiläen; und hieraus wird es verständlich,, daß sie als Pharisäer oft sadducäische Auffassungen, wie die Talion, vortragen. Die Enthauptung als Strafe für Mord scheint gleichfalls eine Neuerung derselben Zeit zu sein, da die Sadducäer, Philo, Josephus und das Jubiläenbuch, hier für die Talion eintreten. Da diese von den Pharisäern schon in älterer Zeit bekämpft wurde, das Bibelwort aber das Vergießen des Blutes des Mörders forderte, erneuerten die Lehrer die uralte Form der Hinrichtung durch das Schwert, gestalteten sie aber nach der Tödtung des geheimnisvollen Sühn- Opfers in Deut. 21. Das Hängen dürfte im ersten Jahrhundert vor Chr. und im ersten n. Chr. in einer Gegend Judäas noch als Art der Hinrichtung vorgekommen sein; aber zu den vom Gesetze vorgeschriebenen Strafen dürfte es kaum gehört haben; Denn die Sadducäer wendeten in den meisten Fällen die Steinigung und für Mord die Talion an; die Pharisäer aber nennen das Hängen nur als Verschärfung der vollzogenen Todesstrafe. ׳

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