Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Beiträge zur Geschichte und literatur der gaonäischen Periode
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 597 (sequence 9)
- Language
- German
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Beiträge zur Geschichte u. Literatur der gaonäischen Periode. 597 keiten und Zänkereien haben oft einen breiten Raum im Leben der Gemeinde eingenommen und mitunter sogar die Synagogen zu Schauplätzen gegenseitiger Beschimpfungen und kleinlicher Anfeindungen entwürdigt. Deshalb ist ■es zu verstehen, daß man die »unsichtbare Waffe gebrauchte, welche die getroffenen zu wandelnden Leichen machte«, die dabei jedoch im allgemeinen »nicht so willkürlich geschleudert wurde, wie in der Christenheit«. Aber wie schauerlich der Bannstrahl wirkte, zeigt unser Beispiel. Die Tragödie eines Menschenlebens enthüllt sich vor uns. Ein Unglücklicher, der von den Verhältnissen erdrückt der ganzen Welt widerstehen will, wird zur Geißelstrafe verurteilt, er empört sich über die ihm angetane Entwürdigung, wird vom Bannstrahl getroffen und aus jeder Gemeinschaft der Menschen ausgestoßen. Daß der Geächtete eine hohe Stellung eingenommen haben müsse, geht daraus hervor, daß der Gaon mit ihm im Brief- Wechsel stand, selbst nachdem er bereits von der Gemeinde geächtet worden war, und daß nach seinem Beispiele sich die ganze Gemeinde richtet. Das Vergehen des Geächteten war in der Tat nicht so groß; denn der Gaon spricht ihn frei, und der Schreiber des Briefes kann sich nur der Stimme; des Volkes nicht widersetzen. Was mag wohl die Sünde des Bestraften, der zu den Angesehensten und Gelehrten der Stadt gehörte, gewesen sein? Die Hauptbeschuldigung liegt in der Anklage, daß der Bestrafte an Gemeinde- und Almosengeldern sich vergriffen hätte. Schließlich sieht der Brief- Schreiber ein, daß es mit dieser Anschuldigung nicht seine Richtigkeit haben könne. Die unwürdige Verdächtigung Geißel: רצועה של מלקות צריך שיהיה מעור של:בקר (j. Müller, a. a. O. S. 164, Nr. 86.) Der im Briefe erwähnte hat den ganzen Kelch der Leiden bis zur Neige geleert. Er hat Geißelhiebe erhalten und spürte die Last des leichten und schweren Bannes. (S. I, Z. 18. ונידונוהו פעם שלילית) Jedenfalls haben wir einen interessanten Fall aus der Praxis gegriffen für die Strafordnung in der gaonäichen Periode vor uns.