Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Judenemanzipation in Baden
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 611 (sequence 6)
- Language
- German
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Zur Judenemanzipation in Baden. 611 Beilage 1. Ministerium des Innern. No. 6531 Karlsruhe, den 19. August 1816. Rückäusserung des Grosherzoglichen Justiz Ministern vom 29 v. M. No 11118, die Bürgerliche und Schutzbürgerliche Verhältnisse der Israeliten betr. Beschluss. Dem Pfinz u. Enz Kreis Direktorium1) wird nunmehr auf seinen Bericht von 19־tn. Juni No 8772 erwiedert, da nach dem Edikt vom 4-tn. May 1812 die Kinder der Schutzjuden gleich den Kindern der Christlichen Schutzburger ein angebornes Schutz, oder wenn der Vater Gemeindeburger geworden, ein angebornes Gemeindeburgerrecht haben, so kann denjenigen welche bereits den Schutz hatten, keine ... (ein Wort unleserlich) Gebür angesetzt werden, u. ihre Kinder sind wenn sie ihr Bürgerrecht antreten ebenso wie die Kinder Christlicher Schutzbürger zu betrachten und zwar dieses nicht blos in Ansehung der Herrschaft, sondern auch in Ansehung der Gemeindeabgaben. Eben so sind Schutzjuden, welche sich zum Bürgerrecht qualifizieren, dasselbe nachsuchen u. erhalten, wie Christliche Schutzburger welche das Gemeinde Bürgerrecht erhalten, zu behandeln, u. da die Juden an allen Gemeinde lasten Theil nehmen, so sind dieselben auch in Ansehung der Gemeinde nutzungen wie die Christen zu behandeln. C C J. Ad. M. Stösser2) Als ein weiterer Beweiss, dass auch von Seiten anderer hohem Landesbehörden nach Masgabe der vorstehenden 9 Sitz in Durlach. 2) Philipp Rudolph Stoesser, geb. am 3. April 1751 in Karlsruhe, von 1809—19 Staatsrat und Generaldirektor des Ministeriums des Innern. 39