Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 5 · p. Seite 607

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 5
Article
Zur Judenemanzipation in Baden
Date
1905-01-01
Page
Seite 607 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2829787-2829793-2886419--33998-2886519
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zur Judenemanzipation in Baden. 607 einer Provinz werden zu einer Provinzsynagoge zusammengefasst, an deren Spitze ein Landesrabbiner und zwei Landesälteste stehen. Sämtliche Provinzsynagogen sind dem am Sitze der Staatsregierung aufzustellenden Oberrate untergeben, dem zwei Landesrabbiner (dabei immer der Karlsruher), zwei weltliche, zweckmässig gebildete Gemeindemitglieder und ein Obervorsteher, der Rabbiner oder Laie sein darf, angehören. Ihnen sind drei Landesälteste (je einer aus einer Provinz) als Oberräte und ein Oberratsschreiber zugeordnet. Der Grossherzog ernannte die Mitglieder, bestimmte jedoch, dass für die Folge ihm immer zwei Personen von dem gesamten Oberrat für jede erledigte Stelle im ständigen Oberrate vorgeschlagen werden sollen. Der gesamte Oberrat hält jährlich eine Sitzung. Der Ausschuss, zu dem der Obervorsteher, der am Sitz anwesende Landesrabbiner, die zwei ständigen Oberräte und der Oberrats Schreiber — der nur im Ausschuss Stimme führt — gehören, besorgt die laufenden Geschäfte. Einen kleinen Einblick in diese Geschäfte gestattet das Aktenstück, das mir in Eichstetten von Herrn Vorsteher D. S. Epstein gezeigt und in dankenswerter Weise zum Abdrucke überlassen worden ist. Im Alter von 25 Jahren sollten nach § 22 (2B) des Ediktes vom 13. Januar 1809 die einen bürgerlichen Beruf betreibendenjuden das Schutz- oder Ortsbürgerrechtan ihrem Geburtsorte erlangen (die Nothandel treibenden, wenn sie unbescholten sind, zu 30 Jahren) und jeder Gemeinde-oder Schutzbürger darf heiraten. Die Kreisdirektorien aber konnten sich von der süssen Gewohnheit, Judenschutztaxen zu erheben, nicht so schnell losmachen, sondern forderten von den Juden die alten Taxen. Da war es der Oberrat und in seinem Namen handelnd, der fähige und eifrige Oberrats- Sekretär Naphtali Epstein, der unermüdlich allen solchen Übergriffen entgegentrat und die hohen Behörden daran gewöhnte, im Juden den Bürger zu achten und den Gesetzen gemäss zu behandeln.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.