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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 5 · p. Seite 554

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 5
Article
Die Juden in Babylonien unter Sabur II. (309-382)
Date
1905-01-01
Page
Seite 554 (sequence 21)
Language
German
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504 Die Juden in Babylonien unter Sabur II. (309—382). stücke vor jüdische Richter, aber es waren nur Ausnahmen, und es ist bezeichnend, dass in diesen Fällen die Schriftstücke von nichtjüdischen Persern verdolmetscht werden mussten, um ein Eingreifen der jüdischen Gerichte zu ermöglichen1). Weder die Richter noch deren Schreiber waren der persischen Sprache mächtig. Immerhin bedeutete es aber schon einen gewaltigen Fortschritt, dass persisch geschriebene Dokumente als vollwertig angesehen und den seit Jahrhunderten üblichen gleichgestellt wurden2). Als Fortschritt nach dieser Richtung kann es auch bezeichnet werden, dass in dieser Zeit auch auf das persische Gesetz weit mehr Rücksicht genommen wurde als in früheren Zeiten3). Dass dieses jedenfalls kluge, den Zeitverhältnissen, sehr angemessene Verhalten der jüdischen Gelehrten dem königlichen Hofe, der unter Sabur Ii in Seleukia, in der nächsten Nähe des jüdischen Zentrums, seinen Sitz hatte, nicht unbekannt blieb, beweisen schon die bereits erwähnten Auszeichnungen, die den Gelehrten von der Regierung zuteil geworden4). Es unterliegt keinem Zweifel, dass diese nicht nur für die betreffenden Gelehrten, sondern für den ganzen Gelehrtenstand von grossem moralischen Werte waren. Ob sie in Geldgeschenken oder in der Erlaubnis bestand, sich den Königsnamen beizulegen, jedenfalls hatten sie den Effekt, dass durch dieselben das Ansehen der Gelehrten bei dem jüdischen Volke gewaltig in die Höhe getrieben wurde. Die Schulhäupter waren nicht nur nominell5), sondern 1J Gittin 19 b. 2) Vgl. das. und Gittin 11a die Anssprüche Rabas und R. Papas, 3) Vgl. den Ausspruch Rabbas in Baba bathra 55 a; Baba m 62 a und b, wo R. Safra, Josef, Abaji, Rabina und R. Aschi ihre Vertrautheit mit den Landesgesetzen bekunden und Baba m 71 b und 73 b. 4) Vergl. Baba b 8 a, 10 b; Thaanith 24 b; Nidda 20 b und Sebachim 116 b. 91 5) Die Gelehrten werden Könige genannt Sabbath 156 a Git-

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