Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Bericht über die am 13. Juni 1905 in Breslau stattgefundenen Sitzungen der Kommission zur Herausgabe der Germania judaica
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 511 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2829132-2829787-2829792-2886268--33908-2886410- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Protokolle. 511 6. Jedem Bande wird ein allgemeiner orientierender Artikel vorausgeschickt. Nachrichten, die sich auf eine Landschaft des deutschen Reiches beziehen, sind in besonderen, nach den Namen der Landschaft alphabetisch geordneten Artikeln zusammenzustellen. Nachrichten über Personen und Sachen, die nicht an einen bestimmten Ort geknüpft sind, sondern sich auf die gesamte deutsche Judenheit oder auf eine Landschaft des deutschen Reiches beziehen, sollen in einem Anhang besonders behandelt werden. 7. Die Artikel werden alphabetisch geordnet. Massgebend für die alphabetische Reihenfolge ist die jetzige deutsche Namensform. Sämtliche hebräische Namensformen sind dahinter in alphabetischer Reihenfolge anzugeben. 8. Die Artikel sind präzis, knapp und in einer auch den Nichtfachmann interessierenden und ihm leicht verständlichen Sprache zu stilisieren. Die Bibliographie ist jedem Artikel vorauszuschicken, der gelehrte Apparat in die Fussnoten zu verweisen. 9. Die Leitung der Arbeiten wird einer Redaktion übertragen. Die Redaktion hat für jeden Zeitraum: a. ein alphabetisches Verzeichnis der Ortschaften; b. ein alphabetisches Verzeichnis der daselbst zu nennenden Personen; c. ein Verzeichnis der Quellen und Publikationen, die auf den Zeitraum Bezug haben, zu entwerfen. Ihre Entwürfe gehen zur Begutachtung, Ergänzung und Berichtigung sämtlichen Kommissionsmitgliedern zu, die sich im Laufe von drei Monaten dazu zu äussern haben. Nach Eingang sämtlicher Aeusserungen sind die Verzeichnisse von der Redaktion endgültige festzustellen und nebst einem Probeartikel der öffentlichen Beurteilung vorzulegen. Endlich sind jüdische Gelehrte, die lauf dem betreffenden Gebiete eingearbeitet sind, einzuladen, sich an der Arbeit zu beteiligen. 10. Die Auswahl der Mitarbeiter und die Verteilung der Artikel erfolgt durch die Kommission. Eventuell entscheidet über die Zuerteilung die Stimmenmehrheit ihrer Mitglieder. 11. Der Redaktion ist ein von der Gesellschaft zu besoldender wissenschaftlicher Hilfsarbeiter zur Verfügung zu stellen. 12. Es ist in Aussicht genommen, dass spätestens drei Jahre nach Veröffentlichung des endgültigen Arbeitsplanes der erste Bänd der Germania judaica erscheine. Die Redaktion wurde Brann und Freimann übertragen. Die Redakteure wollen bis zum Beginn des Wintersemesters die Vorarbeiten für Band I. erledigt haben.