Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Bericht über die am 13. Juni 1905 in Breslau stattgefundenen Sitzungen der Kommission zur Herausgabe der Germania judaica
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 509 (sequence 2)
- Language
- German
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Protokolle. 509 der Kommission. 111 besonders dankenswerterweise hat Herr Prof. Dr. Steinschneider der Kommission seine Unterstützung zuteil werden lassen, indem er eine Instruktion für die Ausarbeitung einer Germania judaica entwarf. Dieser Entwurf hat bei den Mitgliedern der Kornmission zirkuliert, die ihre Abänderungs- oder Ergänzungsvorschläge dazu gemacht haben. Unter Zugrundelegung dieser Vorschläge und des Entwurfes von Herrn Professor Dr. Steinschneider hat dann Brann einen neuen Entwurf ausgearbeitet, der auf Vorschlag des Vorsitzenden zur Grundlage für die heutigen Verhandlungen genommen wird. Die Führung des Protokolls übernahm Salfeld. Nach sehr eingehender Besprechung, an der sich alle anwesenden Mitglieder beteiligten, wurde schliesslich folgende Fassung allgemein genehmigt: 1. Die »Germania judaica« hat die Aufgabe, alle Landschaften und Orte des deutschen Reiches, wo von den ältesten Zeiten bis zu den Wiener Verträgen jüdische Ansiedelungen bestanden oder hervorragende Juden gelebt haben, in alphabetischer Reihenfolge zu verzeichnen und deren Geschichte und Leistungen auf Grund der Quellen in möglichst knapper Form gemeinverständlich darzustellen. 2. Die Aufgabe ist zu bearbeiten für das ganze Gebiet, das gegenwärtig das deutsche Reich bildet, und für diejenigen Staaten, die von ihrer Entstehung an fortdauernd Bestandteile des imperium romano-germanicum gewesen sind. Es sind demnach ausgeschlossen die Landschaften, die gegenwärtig zu Frankreich, den Niederlanden und Belgien (Burgund, Flandern, Brabant, Hennegau, Holland usw.) gehören, eingeschlossen dagegen die ehemals deutschen Bundesländer Oesterreichs (das Erzherzogtum Oesterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol, Triest, Friaul, Böhmen, Mähren und österr. Schlesien) sowie Luxemburg und Limburg. In einem besonderen Anhänge ist die Schweiz zu behandeln. 3. Als Endtermin für die Bearbeitung sind die Wiener Verträge in Aussicht genommen, weil sie in einschneidenderWeise eine Epoche auch für die Geschichte der deutschen Juden bezeichnen. Die Zeit der inneren und äusseren Wandlungen, die auf der Grundläge der neuen staatsrechtlichen Verträge damals begann und in der Gegenwart noch nicht ganz abgeschlossen ist, ist darum nicht mehr Gegenstand der Darstellung. 4. Da nun nur verschwindend wenige jüdische Ansiedelungen während des ganzen mehr als ein Jahrtausend umfassenden Zeitraumes ohne Unterbrechung bestanden haben, die jüdischen Gemeinden vielmehr in den ältesten Zeiten fast nur im Westen und