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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 3 · p. Seite 360

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1905-01-01
Page
Seite 360 (sequence 3)
Language
German
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860 Besprechungen. f a t i, die Steinschneider stillschweigend vornimmt, hat daher viel für sich. Steinschneider setzt neben Jos. b. Chaj. Zarfati die Jahreszahl 1447 ohne Angabe einer Quelle; aus dem Kodex der Bodlejana ergibt sich die Jahreszahl 1476. S. Wal d (s. oben) berechnet, wie Brockelmann angibt, aus einigen am Schlüsse der Propheten stehenden Worten des Schreibers die Jahreszahl: 1365. Darauf beruht wohl auch die Angabe von Zunz (Zur Geschichte u. L., S. 210), dass »Joseph aus Frankreich« (auf Grund der Breslauer Handschrift genannt) dem 14. Säkulum angehört. Vielleicht ist Joseph b. Chajim aus Frankreich identisch mit Joseph b. Chajjim aus Marseille (מדצילי, s. zu dieser Schreibung Gross, Galiia Judaica, p. 366; Neubauer im Index, Col. 1069, transskribiert: Marcelli), der im Jahre 1421 den ersten Teil des Kanon von Ibn Sina abschrieb (Neub. Kat. Mss. Bodl. Nr. 2098). Er muss dann allerdings ein sehr hohes Alter erreicht haben. Jedenfalls aber gehört dieser Schreiber dem 15. Jahrhundert an. Die Handschrift Nr. 3 ist ein Machsor portugiesischer(?) Ordnung Es ist nur ganz kurz beschrieben. »Die eigentliche Ausbeute der Synagogenliturgie muss künftiger Spezialforschung überlassen bleiben« (Vorwort, p. IV). Das Entstehungsjahr dieses 485 Blätter starken Kodex ist nicht ermittelt. Die älteste Eintragung eines christlichen Besitzers auf der Innenseite des Einbandes ist aus dem J. 1539. Als erster jüdischer Besitzer nennt sich Josephb. Ascher. Ein Joseph b. Ascher ist als Besitzer eines spätestens im 14 Jahrhd. vollendeten Pentateuch-Kodex genannt (Neubauer, ib. Nr. 21). Die Handschrift Nr. 4 (Propheten und Hagiographen) wurde im Jahre 5060 (1300) durch יוסף בן ד,מ' רבי1) מאיר החזן הכהן הזקן זצ״ל für רבי יוסף כהן צדק verfertigt. Den Vater des Schreibers kann man aus chronologischen Gründen nicht mit dem Tossafisten »M e i r dem Vorbeter« (bei Zunz, Zur Gesch. u. L., S. 47) identifizieren. Ich bemerke nur noch, dass S. 47, Z. 1 statt ירוק gelesen werden muss : יוזק, ib. Z. 15 statt סכר t סדר. Die Schreibung Menachchem (doppeltes ch) für den Eigennamen מנחם kann durch nichts gerechtfertigt werden. Sonst ist der Druck des »auf Kosten der Stadt Breslau« veröffentlichten Verzeichnisses sehr korrekt, die Ausstattung von seltener Eleganz. Ein mehrfaches, sorgfältig gearbeitetes Register schliesst dieses Parergon des ausgezeichneten Verfassers der arabischen Literaturgeschichte und des syrischen Wörterbuches auf dankenswerte Weise ab. Budapest. W. Bacher. *) Brockelmann schreibt in einem Worte: המרבי.

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