Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-11-01 · Heft 11-12 (November 1904) · p. Seite 747

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 11-12 (November 1904)
Article
Eine Zeitungsente aus dem Jahre 1790 und ihre Folgen
Date
1904-11-01
Page
Seite 747 (sequence 17)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2829776-2829786-2885799--33320-2885930
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

tine Zeitungsente aus dem Jahre 1790 und ihre Folgen. 747 den Harter Montag, 6. Dezember, früh 10 Uhr, der Oberlandesregierung vorführen zu lassen. Harder (so heisst er richtig) erschien pünktlich und wurde in Gegenwart eines Magistratsvertreters von einer Kommission vernommen. Er gestand ein, eine Tafel herausgehängt zu haben, mit der vergoldeten Inschrift »Hier in diesem Zimmer verbittet man sich allen Judenbesuch«. Als Entschuldigung führte er an, er habe sich hierzu berechtigt geglaubt, weil auch ein Münchener Weinwirt durch eine derartige am Hause angebrachte Tafel sich den Eintritt von Livree-Be• dienten verboten habe. Die Kommission aber liess ihm unverhalten, dass derartige Ausreden nicht »applicabel« seien und er vor allem nicht das Recht habe, zumal nach vorausgegangenem obrigkeitlichem Verbot, seine Nebenmenschen öffentlich su beschimpfen und dem Pöbel dadurch Gelegenheit zu öffentlichen Tumulten zu geben. Er wurde gefragt, ob er bis Mittag 12 Uhr, das Schild entfernen wolle. Harder bat dringend, ihn nicht selbst mit dieser Pflicht zu belasten, weil die Juden über diese seine Demütigung spotten würden; der Magistrat solle vielmehr die Tafel durch einen Amtsdiener abnehmen lassen; dagegen verspreche er hoch und heilig, keine Gewalttätigkeiten gegen die Juden mehr ausüben zu wollen; der Magistratsvertreter war damit einverstanden, — aber die Regierungskommission war unerbittlich. Das Urteil lautete, neben einem strengen Verweis, dahin, dass H. binnen einer Stunde die Tafel s e 1 b s t herabzunehmen habe; sollte er dies unterlassen, so würde sie auf seine Unkosten durch den Magistratsdiener beseitigt, von ihm aber eine Strafe von 50 Reichstaler ad fundum pauperum erhoben werden. Durch dieses energische Vorgehen wurden alle Unruhen gegen die Juden, die jetzt durch die Pestgefahr neue Nahrung erhalten hatten, im Keime erstickt. Über die Pest selbst wusste man bis dahin nicht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.