Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1904)
- Article
- Geschichte der Juden in der Reichstadt Kaufbeuren
- Date
- 1904-11-01
- Page
- Seite 729 (sequence 9)
- Language
- German
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Geschichte der Juden in der Reichsstadt Kaufbeuren. 729 »Nötige« vorzunehmen wissen werde1). Worin dieses »Nötige« bestand, geht aus dem Ratsprotokoll vom 17. August 1685 hervor, worin es heisst:* *Ist die Ankunft eines Juden gemeldet, so soll ein Stadtknecht hinausgeschickt werden, damit er den Ankömmling samt den Waren vor den Amtsbürgermeister bringe, worauf dieser die Ware besichtigen und beschreiben, ihm dabei auch ernstlich vorhalten soll, dass er von jedem Gulden, den er erlöse, 2 kr. zu bezahlen und überdies noch seinem Geleitsmann von jeder Stunde die billige Gebühr zu geben habe. Wenn ihm aber einige Ware übrig bleiben würde, soll er dieselbe bei seinem Wirt in einer Truhe oder einem Kasten versperren lassen, den Schlüssel hiezu seinem Geleitsmann einhändigen, und mit dem Verkauf der Ware warten, bis jener des andern Tages wieder aufschliesse; bei der gelängsten Verheimlichung solle dem Juden alle Ware verfallen sein«. Besonders scharf wurde in den 30er Jahren des 18. Jahrhunderts der Judenhandel mit Geld überwacht2^ seitdem die sogenannten Judenpfennige, minderwertige Münzen mit blossem Hellerwert, in der Stadt allmählich derart überhand genommen hatten, dass sie bald in jedem Laden, sogar in der Almosenbüchse, zu finden waren3). Am 26. März 1734 ward den Juden, nach verschiedenen vorausgegangenen Einschränkungen, der Handel mit Geld per decretum gänzlich verboten und die Bürgerschaft angewiesen, ihnen, wenn nötig, auf deren Kosten einen Knecht mitzugeben, der für die Stunde 4 kr. erhalten solle4). Zweifellos traf dieser Ratsbeschluss die Juden sehr empfindlich, indem er gerade die Hauptader ihrer Handelstätigkeit unterband. So wurden sie von jetzt ab immer seltenere Gäste in der Reichsstadt, und blieben schliesslich ganz J) Statutarrecht der Stadt Kaufbeuren, p. 73. 2) Ratsprotokoll vom 29. Okt. 1732 und 26. März 1734. 3) Ratsprotokoll vom 25. Sept. 1668 und 29. Okt. 1732. 4) Ratsprotokoll gl. Datums.