Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1904)
- Article
- Das Weimarer Judengesetz von 1823
- Date
- 1904-11-01
- Page
- Seite 641 (sequence 1)
- Language
- German
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641 Das Weimarer Tträengeseiz von 18231). Von Ludwig* Geiger. Die Lage der Juden in dem Weimarischen Ländchen• war während des XVIII. Jahrhunderts so elend wie in dem übrigen Deutschland. In! Jahre 1770 war z. B. im Fürstentum Eisenach ein Mandat erlassen worden, kraft dessen ein Jude bei einem Viehhandel zwei »ehrliche viehverständige Männer des Ortes, wo der Handel abgeschlossen wurde« zuziehen müsse. Dieses Gesetz hatte kurz vor 1823 manchmal die Folge, dass ein Jude das an einen Christen verkaufte Vieh weder zurückerhalten, noch den Kaufpreis dafür erlangen konnte. Auch sonst waren die Beschränkungen im Handel und die drückenden persönliehen Vorschriften nicht leichter, allerdings wohl auch nicht schwerer als in anderen deutschen Ländern, ln dem Ländchen lebten hauptsächlich Vieh- und Hausierjuden; in der Stadt Weimar war die jüdische Bevölkerung eine unendlich geringe2). Auch sie gehörte wohl meist der nie- 0 Die Quelle zu der nachfolgenden Studie ist hauptsächlich die Veröffentlichung: Verhandlungen des zu Weimar am 9. März 1S23 eröffneten und am 25. Mai 1S23 geendigten dritten Landtags im Grossherzogtum Sachsen-Weirnar-Eisenach, herausgegeben von den dazu beauftragten Landtagsmitgliedern. Weimar 1823 zu haben in der Expedition des Weimarschen offiziellen Wochenblattes. In Betracht kommen hauptsächlich Seite 156—169, 171 — 174, 177—185, 193—195, 355—358. Dazu ist ferner zu vergleichen : Verhandlungen des vierten Landtags, Weimar 1826 mit ähnlichem Titel, besonders Seite CCCXLI fg. Diese Publikation entspricht nicht etwa unsern stenographischen Berichten. Die Vorlagen und die gefassten Beschlüsse werden wärtlieh gegeben, von den Verhandlungen nur ein Auszug, merkwürdigerweise immer in indirekter Rede. Der Auszug der Ludeiüschen Rede, die weiter unten in extenso gegeben wird, ist indessen derart, dass man sich einen vollkommenen Begriff von ihr machen kann. 2) Näheres über die Juden in Weimar in der Goethe'schen Zeit, Monatsschrift, 48. Jahrgang. 41