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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-09-01 · Heft 9-10 (September 1904) · p. Seite 601

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 9-10 (September 1904)
Article
Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
Date
1904-09-01
Page
Seite 601 (sequence 26)
Language
German
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Die Juden des Mittelalters in ihrer Wirtschaft. Betätigung. 601 Handwerker fühlten, dass ihrem Streben nach Herrschaft in der Stadt und nach Herrschaft der Stadt über das Land die Juden einen Hemmschuh bildeten. Klare Erkenntnis wirtschaftlicher Misstände und der Mittel zur Abhilfe lässt sich von Menschen nicht erwarten, die durch das Herannahen des schwarzen Todes in fieberhafte Erregung versetzt waren. Schliesslich hatte den grössten Vorteil von der Vertilgung der Gläubiger der Landadel, und die Fürsten haben über die wenigen Juden, denen es gelang aus den Städten zu entkommen, ihre schützende Hand gehalten1), so dass sich trotz aller Gewaltsamkeit wenig änderte. Erst im 15. Jahrhundert, als Stadtverfassungen und städtische Wirtschaftspolitik zur Consolidation gelangten, wurden die Consequenzen der vorangehenden Entwicklung gezogen. Die Juden mussten aus den meisten der oberdeutschen und rheinischen Reichsstädte weichen; aber bereits war der Streit zwischen Stadt und Land entschieden, und nicht zu Gunsten jener Zunftdemokratie, die einst vielleicht im Stande gewesen wäre, Oberdeutschland in Stadtrepubliken aufzulösen gleich den lombardischen. - Mit unerbittlicher Konsequenz ist die Entwicklung vom zwölften bis zum fünfzehnten Jahrhundert verlaufen. Der Gegensatz zwischen Juden und christlichen Stadtbürgern konnte nicht anders enden als mit Unterdrückung der schwächeren Minorität. Letzte Ursache des Gegensatzes war aber nicht die wirtschaftliche, sondern die ideelle. Nirgends zeigt sich so augenfällig wie in der Geschichte der Juden, dass die Ableitung aller historischen Vorgänge von wirtschaftlichen Ursachen den Tatsachen nicht gerecht wird. Das kanonische Recht hat die unübersteigbare Mauer zwischen den beiden Elementen der Stadtbevölkerung errichtet; es hat die Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens geschädigt, indem es seinem frischen Emporstreben 0 So Pfalzgraf Ruprecht, s. Böhmer, Fontes 4, 264 n. 3, und Regesten der Pfalzgrafen am Rhein B. 1 (Innsbruck 1894) nro. 2907.

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