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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-09-01 · Heft 9-10 (September 1904) · p. Seite 599

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 9-10 (September 1904)
Article
Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
Date
1904-09-01
Page
Seite 599 (sequence 24)
Language
German
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Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. 599 »Es gab damals auf zehn Stunden im Umkreis wohl wenige Ritter und Edelknechte, von welchen nicht Schuldbriefe oder Pfänder im Frankfurter Judenquartier zu finden gewesen wären.« Nicht wirkliche Ueberschuldung des Adels lag vor, sondern nur zu starke Anticipation der laufenden Einkünfte. Es ist undenkbar, dass die geliehenen Summen auch nur im entferntesten an den Wert des Grundbesitzes der Schuldner heranreichten. Schlimmstenfalls hätten diese immer noch durch Verkauf eines geringen Teils ihrer Be- Sitzungen sich von den Wucherzinsen zu befreien vermocht1). Von diesen Erwägungen aus gelange ich zu einer, von der üblichen abweichenden Beurteilung der Bedeutung des Judenschuldenwesens im Mittelalter für die Volkswirtschaftliehe Entwicklung Deutschlands, die paradox klingen mag, aber der Analogien nicht entbehrt. Im ganzen genommen haben die Judenschulden nicht die grundbesitzenden Klassen, den Land-Adel, ruiniert, sondern im Gegenteil ihm die Stütze gewährt, deren er gegen das geldwirtschaftliche Übergewicht der Städte bedurfte. Das zeigt sich am deutlichsten bei den Fürsten, die jüdische Finanzmänner für ihre Dienste verwandten und ist von Lamprecht für den Erzbischof Baiduin von Trier, den Bruder Kaiser Heinrichs VII., in sehr interessanter Weise dargelegt worden2); aber es musste ganz im allgemeinen die Folge der Creditgewährung gegen Mobiliarpfand oder blossen Schuldbrief sein, die Rente und Rentensubstrat unangetastet Hess. Die übliche Form der Verpfändung von Grundbesitz, welche dem Pfandinhaber (statt der Zinsen) die Nutzung des Pfandes gewährte, kam einer Veräusserung nahe, bei der Schwie- 1J So vermochte um das Jahr 1250 (Reg. 579, M. G. SS. 24, 680) das Kloster Marchthal durch Verkauf einiger seiner Besitzungen sich gänzlich nicht nur von Schulden, sondern auch von eingegangenen Verpflichtungen zur Zahlung von (Leib)renten zu befreien. Der Verfasser der Chronik meint, dass Schuldenfreiheit bei geringerem Besitz dem Drängen der Gläubiger vorzuziehen sei. 2) Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 2, 1468 ff.

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