Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1904)
- Article
- Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
- Date
- 1904-09-01
- Page
- Seite 593 (sequence 18)
- Language
- German
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Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. 598 aber auch die Annahme, dass die Juden von jeher nichts anderes als Geldgeschäfte betrieben haben; denn die Beweise für ihre Tätigkeit im Waarenhandel sind unwiderleglich. Meines Erachtens hat den Übergang vom gemischten Waaren- und Geldhandel zum reinen Geldhandel das Zusammenwirken folgender Momente bewirkt: Wachsendes Bedürfnis nach Bargeld in Stadt und Land, Möglichkeit es zu befriedigen auf Seiten der Juden und Ausschluss der Konkurrenz durch das kanonische Wucherverbot. Diese Momente waren nicht gleich stark wirksam in Nordfrankreich und England, am wenigsten aber in Italien. Die Italiener verstanden es selbst, sich mit dem Wucherverbot abzufinden, gerade in den Lombarden erwuchsen auch nördlich der Alpen den Juden Konkurrenten im Geldgeschäft Über den Wucher der Juden ist nirgends so wenig geklagt worden als in Italien. Es muss nun in Deutschland, gleichzeitig mit dem Aufblühen des Städtewesens im 12. und 13. Jahrhundert, eine Verteilung des jüdischen Bevölkerungselements stattgefunden haben. Von den alten Sitzen in den Römerstädten an Rhein und Donau aus erfolgte allmählich die Verbreitung übers Land hin. Unter den Leuten, die in neugegründete Städte zogen, befanden sich wohl immer einige Juden, und auch sonst Hessen sie sich hier und da im Lande nieder1). Die Ausbreitung ging nicht gleichmässig vor sich, am intensivesten wohl in den Rhein- und Mosellanden und in Ostfranken; aber auch in Schwaben und im Eisass haben sich recht viel Juden angesiedelt, weniger vielleicht in Bayern. Für die Schweiz ist beachtenswert, dass es 1241 in Zürich noch keine Juden gegeben haben kann. In dem Verzeichnis von Reichsstädte- und Judensteuern aus diesem Jahre2) ist nur die Steuer der Stadt Zürich aufgeführt, nicht auch die einer 9 Vgl. Reg. 345, 1199, auf der Burg Sayn. s) Neues Archiv B. 23, S. 517 ff. Monatsschrift, 48. Jahrgang. 3S