Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1904)
- Article
- Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
- Date
- 1904-09-01
- Page
- Seite 577 (sequence 2)
- Language
- German
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Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. 577 später im Frankenreich lebten, als direkte Nachkommen derer zu betrachten sind, die im 6. Jahrhundert dort ansässig waren. Neuerdings ist nämlich die Behauptung aufgestellt worden, dass es anderthalb Jahrhunderte lang keine Juden im Frankenreich gegeben habe1). Die Chronik des sogenannten Fredegar berichtet (zu 629): Der byzantinische Kaiser Heraklius habe den König Dagobert aufgefordert, er möge den Juden seines Reichs den Uebertritt zum katholischen Glauben anbefehlen, und Dagobert habe das sogleich ausgeführt. Die spätere vita Dagoberts berichtet, eigentlich im Widerspruch hierzu, der König habe mit Beirat der Bischöfe und Grossen alle Juden, die sich nicht taufen wollten, aus dem Reiche zu vertreiben befohlen, und das mit grösstem Eifer ausgeführt. Als sicher kann nur gelten, dass aus dem Ostreich, mit Rücksicht auf die Verhältnisse in Palästina, ein gegen die Juden gerichtetes Sendschreiben nach dem Westen erging, wie das auch später vorgekommen ist2). Wenn Dagobert eine Zwangstaufe anordnete3), so entsprach das dem Charakter des 7. Jahrhunderts. Auch von einem Langobardenkönig, Haribert, wird gerühmt4), dass er, dem Beispiel seines Vaters folgend, der die Ketzerei der Arianer ausgerottet hatte, »Judeos fecit baptizandos, credere qui rennuerunt gladium peremere«, also die nicht glauben wollten, wurden tot geschlagen. Judenvertreibungen aus ganzen Ländern kamen damals schwerlich vor. Die Könige mochten sich ihrer Untertanen nicht berauben5), ln dem Bericht der h S. Reg. 61 und die dort angeführten Stellen. 2) S. M. G. Const. imp. 1, 4 ff. nro. 3 u. 4, vgl. Reg. nro. 123 f. 3) Nach dem Vorgang des Chilperich, Greg. Tur. 1. 6 c. 17 (SS. rer. Mer. 1, 259). 4) Carmen de Symodo Ticinensi, M. G. Scr. rer. Langob. S. 246. 5) Auch das 17. Concil von Toledo cap. 8 (Aguirre, Coli. conc. 1, 757) hat die Juden nicht vertrieben sondern (zur Strafe für Hochverrat) für unfrei erklärt. Frühere Auswanderungen sind erfolgt, um der Taufe zu entgehen, Reg. 59; die Vertreibung aus dem westgothi- Monatsschrift, 48. Jahrgang. 37