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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-09-01 · Heft 9-10 (September 1904) · p. Seite 533

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 9-10 (September 1904)
Article
Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht
Date
1904-09-01
Page
Seite 533 (sequence 21)
Language
German
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Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht. 533 greifer eines Glieds beraubt, sich aber diese Mühe nicht gibt, sondern ihn tötet, vergiesst Blut und verdient den Tod, aber das Gericht verhängt die Todesstrafe über ihn nicht*1). Maimonides will also seiner Ansicht dahin Ausdruck geben, dass der Betreffende zwar des Todes schuldig ist, dass aber die Strafe aus gewissen Gründen an ihm nicht vollzogen werden kann. Welcher Art diese Gründe sind, sagt er nicht, und der Verfasser des Tur2) bemerkt hierzu: Ich verstehe nicht, warum das Gericht, da er des Todes schuldig ist, ihn nicht töten soll. Jehuda Rosanes3) meint, die Todesstrafe könne deshalb nicht verhängt werden, weil eine regelrechte Verwarnung und deren Annahme durch den Verwarnten hier nicht möglich ist, da ja der Verfolger des Verfolgers eigentlich nicht die Ermordung des Letzteren, sondern die Rettung des Verfolgten beabsichtigt, und der Verwarner ihn daher auch nicht vor der Tötung warnen konnte4). Es lässt sich vielleicht auch Maimonides so interpretieren, dass er die Verhängung der Todesstrafe deshalb ausgeschlossen sehen will, weil der Beweis schwer zu erbringen ist, dass bei der zur Rettung des Verfolgten gebotenen Eile und bei der begreiflichen Aufregung, die sich eines Menschen bemächtigt, wenn er Zeuge eines Atter.־ tats auf das Leben oder die Sittlichkeit seines Nächsten ist, die zu einer gerichtlichen Verurteilung erforderliche Ueberlegung im vollen Masse vorhanden war. Jedenfalls aber — darin stimmen alle überein — ist die Tötung eines Verfolgers verboten, wenn auf andere *) Hilchoth Rozeach 1, 13. 2) Tur Choschen ha־Mischpat Kap. 425, 4. 3) משנה למלך zu Maim. a. a. O. 4) Rabbenu Ascher spricht mit klaren Worten aus, dass die Ansicht R. Jonathans massgebend sei, da an einer anderen Stelle (Sanhedr. 49a) der Talmud sie als gültige Norm annimmt: והלכתה כיונתן בן שאול דסוגיא דשמעתין כוותיה בם, נגמר הדין גבי עובדא דאבנר ויואב.

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