Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 430 (sequence 8)
- Language
- German
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430 Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. erst spät und undeutlich den Menschen der Anbruch einer neuen Epoche zum Bewusstsein kam. Bei all den wilden Stürmen der Völkerwanderungszeit bestand das Römerreich fort, wenigstens dem Namen und der Idee nach, und als der in Konstantinopel thronende byzantinische Kaiser tatsächlich fast jeden Einfluss auf den Westen eingebüsst hatte, wurde durch die Franken das Kaisertum in Rom wiederhergestellt. Den Juden, die überwiegenden Teils in der Osthälfte des Reichs wohnten, machte sich der Anbruch einer neuen Epoche weniger durch die Leiden bei Germaneneinfällen und Bürgerkriegen fühlbar, als durch die veränderte Haltung der Kaiser, seit zuerst Konstantin dem Christentum seine Gunst zugewandt hatte. Das alte römische Reich beruhte auf der staatlichen Einheit; Kulte aller Art fanden weitgehende Duldung, so lange sie nicht staatsgefährlich erschienen. Byzanz fügte zur Einheit des Staats die Einheit des Glaubens und der Kirche hinzu. Bis freilich die Tendenzen römisch-byzantinischer Staatskirchenpolitik zum vollem Durchbruch kamen, ist viel Zeit verflossen, und später als gegen Hellenen und Sectierer wandte sich ihre Spitze gegen die Juden. Zwei Massnahmen kommen hauptsächlich für die spätrömische Zeit in Betracht, das Verbot christliche Sklaven zu halten und der Ausschluss von öffentlichen Ämtern. Beide Massnahmen hatten den ideellen Zweck, die christliche Religion als die herrschende hinzustellen, und den praktischen, Beeinflussungen zu hindern, durch welche Übertritte zum Judentum hätten bewirkt werden können. Dem gleichen Zweck diente das Verbot, neue Synagogen zu errichten, die Beseitigung des conubium zwischen Juden und Christen und ähnliches. Wirtschaftliche Ursachen liegen den betreffenden Kaisergesetzen nicht zu Grunde, und die wirtschaftlichen Folgen können nicht allzu erheblich gewesen sein. Beschränkungen im Besitz von Sklaven waren für die Juden tatsächlich schon sehr lange vorhanden. Einerseits erlaubte das Gesetz des Antoninus