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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. Seite 400

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
Die Paulinische Lehre vom Gesetz
Date
1904-07-01
Page
Seite 400 (sequence 1)
Language
German
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400 Sie Paulinische £ehre vom Besetz. Nach ihren Quellen untersucht von Moritz Löwy. (Fortsetzung). III. Die Lebensnorm. Paulus hielt die Wiederkehr des gekreuzigten und auferstandenen Jesus und mit ihr zugleich den Anbruch des messianischen Reiches in seiner (vollen) Herrlichkeit für nahe bevorstehend (Röm. 13, 11 f.; I. Cor. 7, 29; 16, 22; vgl. Phil. 4, 5). Dennoch unterlässt er es nicht, seinen Getreuen zu wiederholten Malen ganze Reihen von Weisungen und Vorschriften zu erteilen, nach welchen sie fortan leben sollten (Röm. 12,1—15, 7;Gal. 5,13—6,10; I. Cor. 5, 9—8, 13; 10,15—11, 34 u. s.). Oder vielmehr, wie er selber sagt, gerade weil, »die Errettung uns heute näher steht, als da wir anfingen zu glauben, die Nacht vorgerückt und der Tag herbeigekommen äst«, darum sollen wir »die Werke der Finsterniss ablegen und anziehen die Waffen des Lichtes, wohlanständig wandelnd, gleich als am Tage, nicht mit Gelagen und Zechen, nicht mit Unzucht und Üppigkeit usw. (Röm. 13, 11—14). Folgt daraus etwa, dass Paulus seinen diesbezüglichen Lehren überhaupt nur einen zeitlichen, einen interimistischen Wert und Charakter beigelegt habe? Nein, gewiss haben dieselben für ihn auch einen bleibenden, einen absoluten Wert; nur sollen sie jetzt, meint er, um so mehr und um so genauer beherzigt und befolgt werden, als die Stunde der Errettung eben bereits geschlagen hat. Freilich sollte es, auf der andern Seite, einer solchen »ethischen Normierungdes christlichen Wandels«, wie Grafe1) A. a. O. S. 21.

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