Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Moses und Hammurabi
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 389 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Moses und Hammurabi. 389 dieser Rechtsstreit, ein Rechtsstreit ums Leben (di-in napis-tim) ist, wird dieser Mann getötet. § 5. Wenn ein Richter Recht gesprochen hat, eine Entscheidung getroffen, ein Urteil ausgefertigt hat, wenn er hierauf seinen Rechtsspruch für nichtig erklärt, zahlt dieser Richter, sobald er der Aufhebung des Rechtsspruches überwiesen wird, die Forderung, die in dieser Rechtssache vorhanden ist, zwölffach. Da man ihn auch öffentlich von seinem Richterstuhle stösst, so dass er dorthin nicht zurückkehrt, wird er sich mit Richtern zur Rechtsprechung nicht mehr setzen«. Sofort beim Vernehmen dieser §§ tauchen in unserem Gedächtnis die biblischen Sätze (Deuter. 19, 16—19) auf: »Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen einen Mann auftritt, um gegen ihn ein falsches Zeugnis abzulegen, so sollen sich die beiden Männer, die den Streit haben, vor Gott (Gericht) stellen, vor die Priester und Richter, die zu dieser Zeit sein werden. Und die Richter sollen sorgfältig untersuchen und siehe da (es stellt sich heraus), dass der Zeuge ein lügenhafter Zeuge war, so sollt ihr ihm das tun, was er seinen Nebenmenschen zu tun gedachte.« ln beiden Gesetzen, bei Hammurabi und in der HS. greift die Talio schon hier ein und erstreckt sich nicht nur auf die Tat, sondern auch auf die Absicht, Böses zu tun. DiesesVergeltungsprinzip erklärt sofort die Strafe des Doppelersatzes bei Veruntreuung und Diebstahl, denn einmal muss Ersatz sein, dann muss dem Täter geschehen, was er zu tun gedachte. Sämtliche taxativen Strafen lassen sich bei Hammurabi auf die Einheitsnormen des zwei- oder fünffachen Ersatzes zurückführen (Müller S. 83 ff.). Wenn beispielsweise der Hirt (§ 58) für Weidefrevel zu sechsfachem Ersatz verurteilt wird, so ist das so zu erklären, dass er eigentlich nur fünffach bezahlt, weil ihm ja das beschädigte Feld zur Ernte überlassen wird. Der eben erwähnte ungerechte Richter hat das Zwölffache zu bezahlen, d. h. er