Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 399 (sequence 16)
- Language
- German
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Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden. 390 Nachfolger dort genannt sein. Zidkijahu von 10, 2 ist kein Nachfolger Eljaschibs, vgl. 13, 10 ff. Kurz, Kosters und Bertholets Versuche, die Reihenfolge von c. 10 und 13 umzudrehen, scheitern an unzähligen Widersprüchen und Unmöglichkeiten. (Schluss folgt). Ber ]'!üir.os, isssomlerliät Salto uni feste, in phüonisckr Beleuchtung, an 0er Jfani von philos Schrift Be Septenario. Von L. Tr eitel. (Fortsetzung). So ausgezeichnete Verehrung geniesst der Sabbat bei dem Gesetzgeber, dass auch sonstige Institutionen, die nur etwas mit dem Sabbat gemein haben, darum bei ihm geehrt) sind. (De Sept. II, 284, Philonea, Cap, NI. ed. Tischendorf. Mit diesen Worten geht Philo zur Betrachtung über das ״Erlassjahr“ als die erste der socialen Ordnungen im Judenthum über. Also subsummirt Ph. sowohl Erlassjahr wie Jobeljahr unter den Sabbatbegriff; er geht weiter. Er subsummirt auch Freilassung der Sklaven darunter, letztere nach Deut. c. 15 zunächst mit dem Gesetz vom Schuldenerlass in Verbindung bringend. In all diesen socialen Ordnungen sieht er Aus- Strahlungen der Sabbatidee. Er konnte das um 80 eher in ihnen erblicken, als er, wie wir gesehen haben, im Sabbat eine sociale Institution erblickt, wiewohl ihm nicht unbekannt, da.ss das siebente Jahr, in welchem die Freilassung der Sklaven erfolgt, etwas anderes als שביעית bei Schuldenerlass und Brachjahr ist. Er beginnt seine Darlegung mit dem Thema des Schuldenerlasses, der wie er denselben entsprechend der in palästinischen Kreisen üblichen Bezeichnung שמטת בספים nennt. Ohne jede Ausspinnung des Gesetzlichen begnügt er sich, den Buchstaben des Nomos zu reproduciren. Seine Vorlage ist Deut. Cap. XV. In der Begründung ist er auch hier originell. Das eine ethische Moment, das seine Vorlage hat, nennen wir es die Gesinnung, ueyalocppoGuvTi, wie er es selbst a. ang. 0. nennt, und wie es leicht in פן יהיה ד׳ עם לבבך בליעל wiedergefunden wird, ist ihm nicht ausreichend zur Erklärung; er zieht das weitere Princip der Gegenseitigkeit, der Rückverbindlichkeit des die Wohl* that des Gesetzes empfangenden Schuldners gegen den Glau-