Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1902)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1902-07-01
- Page
- Seite 388 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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388 Besprechungen. a. a. 0. ausdrücklich heisst: אלא שיש מקומות שנהגו להשביעם כדי;איים עליהם אבל לא מן הדין ואנו .בכאן- נ ו ה ג י ן להשביע את העדים בקבלת עדות כנגד מי שנחשד על עברה לבד פן יכבשו עדותם וכוי. Wenn nun aber der Yerf. hier auch die spätere rabbinis<*he Praxis der Berücksichtigung für werth gefunden hat, hätte er mit demselben Rechte auch früher in § 17 anführen können, dass die Rabbinen in späterer Zeit eine Verordnung getroffen haben, eine schriftliche Zeugenaussage als legal zu betrachten, trotz des Grundsatzes מפיהם ולא מפי כתבם. (S. Tossafoth Jebamoth 31 b s. v. דחזו בכתבא u, Hagahot Maim. zu Hilchoth Eduth III, 2;. In dem 5. und 6. Hauptstück (S. 05—71), deren Behandlungs- Stoffe das Y erfahren bei der Einvernehmung der Zeugen von Seiten der Richter, so wie das Y erfahren des Gerichtes bei Leibesu. Geldstrafen sind, zeigt der Verfasser dieselbe allseitige Belesenheit und gründliche Kenntnis* der einschlägigen Litteratur,' die wir überall in seinen Schriften zu bewundern Gelegenheit haben. Es sind auch hier die im Talmud und in den Decisoren zerstreut vorliegenden Materialien zusammengetragen und mit ausserordentlichem Fleisse systematisch geordnet worden. 111 ihrer Gesammtheit geben sie uns ein meisterhaftes Bild von der idealen Auffassung des Rechts, das zu allen Zeiten innerhalb des Judenthums vorherrschend gewesen ist. Möge es dem ehrwürdigen Yerf. vergönnt sein, noch lange Jahre in jugendlicher Frische seine litterarische Thätigkeit im Interesse der jüdischen Wissenschaft fortzusetzen להגדיל תורה ולהאדירה♦ Dr. IST. K r 0 11 b e r g. Scherer, Dr. J. E., Beiträge zur Geschichte des Judenrechts im Mittelalter mit beson derer Bedachtnahme auf die Länder der österreichischungarischen Monarchie. Erster Band. Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern. Leipzig, Duncker und Humblot, 671 Seiten, 1901, 8. Preis 15 Mk. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Juden im Mittelalter wurden 1866 von Otto Stobbe in eingehender Darstellung behandelt. Seitdem ist das Material gewachsen, und vieles erscheint in neuem Lichte. Mancherlei Einzelbearbeitungen sind erschienen, und nun hat auch eine grosse, zusammenfassende Darstellung, die allerdings nur einen Theil des damaligen Deutschlands behandelt, die Presse verlassen : ״Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern“ von Dr. J. E. Seher er. In der Eiuleitung (S. 1—107) stellt der Verfasser die Principien der Judengesetzgebung im Mittelalter dar; er kennt zwei Grundrichtungen : das heidnische und das christliche Rom. Die auf römischem Boden entstandenen germanischen Staaten und die Merovinger, die Kirche und die Völker des Islam gingen von kirchlichen Gesichtspunkten aus. Sie wollten die herrschende Religion vor allem jüdischen Einfluss sichern und griffen deshalb tief in die Rechtssphäre der Juden ein. So verboten sie den Bau neuer Synagogen, den Uebertritt zum Judenthum und die Ehe zwischen Juden und Christen. Soweit jedoch die Interessen der Staatskirche solche Massregeln nicht nothwendig machten, Hessen sie die Juden in Frieden. Im Gegensatz hierzu standen, dem vorliegenden Werke zufolge, die Gesetze des fränkischen Reichs, von Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal und Süditalien auf rein nationalem Boden. Sie sahen, so berichtet der Verfasser, in