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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1902) · p. Seite 250

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1902)
Article
Einiges über die Taqanot Schum
Date
1902-05-01
Page
Seite 250 (sequence 12)
Language
German
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250 Einiges übe!• die ״.תקנות שרם .(5ולא ילוה לחברו כפף. כ״א במחצית שבר ולמחצית הפסד ולא;יתן אדם את יינו בחבית של גוים אם לא יעשו! עירוי או ירתיח החבית6). : •־■ mudische Begründung in dem Worte der Schrift ובחקותיהם לא תלכו. S. Maimnni, ה׳ עכו״ם וחקותיהם, c. 11, § 5, der das Yerbot begründet, ״damit der Israelit ihnen nicht gleich sei, sondern in seiner Kleidung von: ihnen verschieden und dadurch wie durch sein Thun kenntlich sei.“ Die Tradition beherrschte alles, auch die Kleidung. .In.den mittelalterlichen Zeiten des Judenhasses und־■ der Judenverfolgungen'kam man davon ah. Als־ man. den, Juden ihre fremdartige Erscheinung zum Vorwurf Unachte und sie sich dadurch dem Gespött, den höhnenden Nachrufen und nicht selten auch thätlicheiU Angriffen ausgesetzt sahen, nahmen die Juden allmählich die Landestracht an und suchten auch in ihrer Kleidung den Christen möglichst gleich zu sein. Da trat das Entgegengesetzte ein, dass man von Seiten der Christen die Juden zur Beibehaltung der sie « unterscheidenden Kleidung zwingen wollte. In den Beschlüssen des 4. Lateranconcils, welches vom Papst Innocenz III; im Jahre 1215 einberufen wurde; wurde den Juden die Aenderung ihrer traditionellen Tracht zum Vorwurf gemacht und ihnen eine Unterscheidung in der Tracht auferlegt. S. Aronius, Regest., p. 125, N. 395. Graetz, Gesch. d. J., Bd. 7, p. 18 und Schudt-, jiid. Merkwürdigkeiten etc. Bd. 2, Buch 7, p. 240 ff. Diese Beschlüsse des Concils übten zunächst in Deutschland noch nicht ihre volle Wirkung, weshalb sie von der Mainzer Synode •1220 noch nicht ganz berücksichtigt wurden. Aber schliesslich sah man sieh in der späteren Synode 1223 doch veranlasst; um Schlimmerem vorzubeugen, das, was. als Zwang drohte, freiwillig zu übernehmen, zumal die Erhaltung der alten unterscheidenden Judentracht auch religionsgesetzlich begründet war. י Ohne Zweifel hatte auch die zweite Tekana, שלא לגלח ד.זקן בתער ולא כעין תער, dieselbe Tendenz. Der Bart gehörte in alter Zeit mit zur Judentracht. Der Judenbaxt wird bei Schudt und in der Litteratur des Mittelalters oft erwähnt. Hier wird in dem Verbote auch die Beseitigung des Bartes mittels Basiermessers nur. wegen des folgenden יעי] תער erwähnt, denn גילוח בתער brauchte keine Verordnung, da es. stets als biblisches Verbot galt. Dagegen ist über גילוח במספרים כעין תער ein streit der Meinungen. S. Maimuni, ה׳ עכו״ם וחוקותיהם, c. 12, § 7 und כפף משנה daselbst, sowie Jore Dea c. 181, § 3. Es entspricht der Stimmung der Zeit, dass die Verordnung, den strengen Standpunkt einnimmt, obgleich dieser nicht der allgemein recipirte ist. Dagegen hat die Verordnung שלא יאכל איש עם אשתו בימי לבונה keinerlei Beziehung zu der allgemeinen Zeitströmung. Der Zusammenhang mit dem Vorhergehenden besteht nur darin, dass auch darüber ein Streit der Meinungen herrschte. Baschi und R. Tarn sind für Erleichterungen, vgl. Kethübbot 61 a. Die deutschen Weisen waren für die Erschwerung, vgl. Aschen das. Diese Verordnung hatte den Zweck, der Verbreitung der Ansicht der französischen Schule entgegen zu wirken. Auch die zunächst folgenden Tekanot verfolgen nur die Tendenz, manchen in die Praxis eingetretenen und dem Gesetze widersprechenden Erleichterungen zu steuern. 6)Damit beginnen die Tekanoth der Synode zu Mainz. Diese ist gegen eine üblich gewordene Umgehung des Zinsverbotes (הערמת רבית) gerichtet. 6) MHEMr. 'und m haben הגעלה 'für ירתיח. Die. Tekana will

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