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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-03-01 · Heft 3-4 (März 1902) · p. Seite 157

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 3-4 (März 1902)
Article
Der Wormser Judenrath
Date
1902-03-01
Page
Seite 157 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Der Wormser Juclenrath. 157 Der Wormser Judenrath von A. Epstein. Die Juden bildeten in jeder von ihnen bewohnten Stadt eine Sondergemeinde mit eigener Verwaltung. Zu den Obliegenheiten der Vorsteher gehörten, neben der Besorgung der inneren Angelegenheiten, auch die Vertretung der Gemeinde nach aussen, und die Wahrung ihrer Interessen gegenüber den Uebergriffen der Stadtherrn und des Reiches. Die Organisation des Vorstandes scheint nicht überall und nicht zu allen Zeiten die gleiche gewesen zu sein. Die Gestaltung desselben hing von verschiedenen Umständen, zunächst von der jeweiligen Lage der Juden, ab. Auch mussten die landesüblichen Gemeindeverfassungen als Muster ihren Einfluss auf die Bildung des jüdischen Gemeinderaths ausüben. Die Verwaltung der jüdischen Gemeinden wird wohl räumlich und zeitlich mannigfaltige Formen angenommen haben. Es verlohnt sich der Mühe, den Judenrath in Deutschland näher kennen zu lernen. Zu diesem Zwecke veröffentliche ich hier eine Schilderung des Wormser Judenraths aus dem 17. Jahrhundert, wie sie uns Juspa Schammas in seinem handschriftlichen Minhagbuche giebt1). Der Wormser Judenrath bestand im 17. Jahrhundert aus 12 Rathen, von denen jeder einen Monat im Jahre seines Amtes waltete, und während seiner Amtsdauer Monats- Vorsteher (פרנס החודש) genannt wurde. Die Räthe wurden ursprünglich von der Gemeinde gewählt und vom Bischof bestätigt. Die Räthe hatten dann das Recht der Selbstergänzung; heim Abgänge eines Mitgliedes durch den Tod oder Auswanderung, ergänzten die zurückgebliebenen Vorsteher den Rath durch die Wahl eines neuen ,,Rathmannes“, der ebenfalls durch den Bischof bestätigt werden musste. Zum Vorsitzenden des Rathes wählten die Räthe einen aus ihrer Mitte, der dann Judenbischof, הנמק פרנס oder פרנס הישיש hiess. Aehnlich organisiert war der Judenrath, auch in anderen bedeutenderen Städten Deutschlands. Ueber den Wormser Judenrath lautet der Vertrag von 1312 mit Bischof Emerich insoweit er uns hier interessirt wie folgt: Zum ersten das der Juden Rathsleutt mit dem ב) S. Gedenkbuch zur Erinnerung an David Kaufmann, S, 303.

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