Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1902)
- Article
- Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 100 (sequence 4)
- Language
- German
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100 Die Wiederherstellung Israels unter den Aehämeniden. Kosters (Die Wiederherstellung Israels 1895) stellt die chronologische Reihenfolge der Bücher Esra und Xehemia in folgender Weise dar: Xehemia I, 1—YII 5; XI, 3—36;־ XII, 1 -26; XI, 1—2; XII, 27—43. 44-47; XIII, 4-31. Esra VII—X;Neh. IX—X;XI11,1—3; VII, 6—VIII, 18. Alles andere lässt er vom historischen Standpunkt aus überhaupt unberücksichtigt. Bertholet (in. Marti’s Bibelkommentar 1902) meint,. Esra L, III, IV, 1—5, V, 1—3, •VI, 16—22, YII, 1—10, VIII, 35 ff stamme vom Chronisten, und Xehemia XI, 25—36, XII, 1—7. 8. 10. 12—26 sei dem in XII, 23 genannten. Geschichtswerke entnommen. Nehemia XII, 27—30. 33—36,. 41—43. 44—47 gehöre den Memoiren Nehemia's, und Esra VII, 27—YIII, 34. IX, 1—15 den Memoiren Esra’s an. Woher c. XIII, 3—4 stamme, bleibt ihm räths eihaft,. Esra IY. 6—26 ist nach seiner Meinung ein nach chronistisches Einschiebsel. Esra YI, 116—3־ gehört der primären Quellenbearbeitung an, ebenso auch 3—7a, nicht aber 1 — 2: und 17—18, obgleich diese ebenfalls aramäisch geschrieben sind. YII, 11 endlich gehöre merkwürdiger Weise weder dem Chronisten noch Esra selbst an. י Die sonstigen in einzelnen Partien noch abweichen״ den Meinungen auseinanderzusetzen, erübrigt sich. Sie werden gelegentlich Erwähnung finden. Suchen wir nun die übereinstimmenden Gesichtspunkte festzustellen, von denen alle bisher genannten Darstellungen׳ ausgehen, so finden wir, dass alle gemeinsam folgende Annahmen zur Voraussetzung haben: I. Die beiden Bücher Esra und Xehemia sind von einem, und demselben Verfasser in die gegenwärtige Passung gebracht worden, und sämmfcliche Paitieen in beiden Büchern,, die nicht zu den aramäischen Documenten oder zu den Ich- Stücken gehören, siud von einem und demselben Verfasser ergänzend eingeschoben worden. XI. Der Verfasser der beiden Bücher hat kein weiteres Material als : a) die aramäischen Documente mit etwaigen aramäischen Umrahmungen, b) die Memoiren Esra/s und Nehemia’s und c) einige Priesternamenverzeichnisse, die er dem in Xeh. XII, 23 genannten Buche der Chronik entnommen hat, besessen. Was also in diesen genannten drei Quellen nicht enthalten ist, ist als reine chronistische Fiction anzusehen.. Sehen wir nunmehr zu, ob eine gewissenhafte Textprüfung diese beiden Voraussetzungen für zulässig halten kann..