Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Autobiographische Aufzeichnungen Zacharias Frankels
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 561 (sequence 4)
- Language
- German
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Autobiographische Aufzeichnungen Zacharias Frankels. 561 Eid in der von ihm vorgeschlagenen Weise festgestellt wurde, sondern sie hatte auch in Frankreich einen glänzenden Erfolg, da bei einem Plaidoy er vor dem Pariser Cassationshofe 1843 der Advokat Martin de Strassbourg diese Monographie zur Grundlage seines Vortrages machte und hierdurch der Eid more Judaico für immer in Frankreich abgeschafft wurde. Herr Martin veröffentlichte hierauf im National einen Brief an F., in welchem er sagte : ״Sie haben das Bewusstsein, die letzte Schranke, die sich noch zwischen christlichen und jüdischen Bürgern Frankreichs erhob, durch Ihre Schrift niedergerissen zu haben.״ Eine ähnliche Wirksamkeit zeigte sich auch für F. in Preussen. Die israelitische Gemeinde zu Berlin hatte im Jahre 1843 an ihn den ehrenvollen Ruf als Oberrabbiner zu Berlin ergehen lassen; F. konnte sich jedoch nicht entschliessen, diesem Rufe Folge zu leisten. Aber seine Teilnahme blieb stets wach für seine preussischen Glaubensgenossen, und es berührte ihn schmerzlich, dass nach der preussischen Criminalordnung (§ 355. 357.) der ״Jude, sobald es auf eine höhere Strafe als 50 Thlr. oder 6 wöchentl. Gefängnis ankommt, als Zeuge ungültig ist.“ Er erkannte, dass dieses Gesetz auf einem Missverständnis beruhe, zu dessen vollständiger Aufklärung es jedoch einer tiefer eingehenden Darstellung des Beweises nach jüd. Recht bedürfe. Er veröffentliche zu diesem Zwecke eine die verschiedensten Zweige des jüd. Rechts umfassende Schrift: ״Der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmadischem Rechte. Berlin 1846.“ nebst einem Anhänge : ״Ueber die preussische Gesetzgebung hinsichtlich des Zeugnisses der Juden.“ Diese Schrift, begleitet mit einem ehrfurchtsvollen Schreiben, überreichte F, Sr. Majestät dem Könige von Preussen, Wilhelm IV. ״Nicht die Milde, sondern die Weisheit und Wahrheitsliebe Ew. Majestät“, sagte F. in diesem Schreiben, ״rufe ich als Beurtheilerinnen an: von ihnen möge die Entscheidung ausgehen.“ Und F/s Erwartungen wurden vollständig erfüllt. In dem dem vereinigten Landtage zu Berlin 1847 von der Staatsregierung vorgelegten ״Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend“ heisst es § 39 : ״Zeuge n-E i d. Was die Verpflichtung zur Ablegung eidlicher Zeugnisse und die diesen Zeugnissen beizu- Monatsschrift 44. Jahrgang. 36