Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Autobiographische Aufzeichnungen Zacharias Frankels
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 559 (sequence 2)
- Language
- German
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Autobiographische Aufzeichnungen Zacharias Frankels. 559 der jüdischen Theologie angehalten, besuchte er die in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts daselbst blühenden talmudischen Schulen; doch war die elterliche Sorgfalt auch dahin gerichtet, dass der Sohn zeitlich mit dem Geiste der hl. Schrift und der hebräischen Sprache, sowie mit mehreren modernen Sprachen bekannt werde. Nachdem F. sich mit der jüdischen Theologie vertraut gemacht hatte, führte ihn ein innerer Drang zu den klassischen Studien; hier fand er jedoch an den damals bestehenden österreichischen Schulgesetzen, die den Eintritt in ein Gymnasium nur bis zum 14. Lebensjahre gestatteten und ein Examen aus mehreren Klassen zugleich nicht zuliessen, unüberwindliche Schwierigkeiten. Er ging daher im Jahre 1825 nach Pesth, wo die Schulgesetze nicht mit solches* Strenge gehandhabt wurden, und legte dort sein Maturitätsexamen ab. Hierauf besuchte er einige Jahre die Pesther Universität und hörte die zu jener Zeit auf österreichischen Universitäten obligaten Gegenstände als : Logik, Metaphysik, Geschichte, Mathematik und Physik; und lag auch manchen nicht obligaten Gegenständen als : Philologie und Aesthetik ob. Mit ehrfurchtsvoller Rührung gedenkt er stets des auch in Deutschland gekannten k. k. Rathes und Professors Dr. Schedius, der, eine der vorzüglichsten Zierden jener Universität, ihm Gönner und Freund war, und ihn mit den liebreichsten Ermahnungen aufmunterte, seinem Vorgesetzten Ziele trotz der beschwerlichsten Kämpfe, die er in diesen Studienjahren durchmachen musste, treu zu bleiben. Im Jahre 1831 kehrte F., nachdem er zur Erlangung der philosophischen Doktorwürde ein examen rigorosum abgelegt hatte, nach seiner Vaterstadt zurück. Hier fand er die Stelle eines Kreisrabbiners im Leitmeritzer Kreise, mit dem Rabbinatssitze in Teplitz, erledigt. Nach einem im Jahre 1820 erlassenen Handbillete des Kaisers Franz I. sollten in Böhmen nur jene als Rabbiner angestellt werden, die die philosophischen Studien absolviert hatten. F. war der erste, der den Anforderungen des Gesetzes vollständig nachkam; und er präsentierte sich daher bei der Landesregierung (Gubernium) von Böhmen als Petent um jene Stelle. Von dieser Behörde nämlich gehet, da in Oesterreich der jüd. Cultus und dessen Vertreter — die Rabbiner -— staatlich anerkannt sind, die Besetzung der Kreisrabbiner-