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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1901-01-01 · Heft 5 · p. Seite 549

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
45 (1901)
Issue
Heft 5
Article
Das Memorbuch in Buttenwiesen
Date
1901-01-01
Page
Seite 549 (sequence 10)
Language
German
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Das Momorbuch in Buttenwiesen. *>49 schliesseo, dass schon im Jahre 1706 die Grälen von Oettingen ein Decret erliessen des Inhalts, dass j e.d e r p f a 1 z-n euburgi 8 c h e Jude, der sich im öttingisehen Gebiete aufhalten wolle, 45 Kreuzer Toleranzgeld für je 24 Stunden Aufenthalt zu bezahlen habe1). Diese Daten berechtigen gleichzeitig zu der Annahme, dass das Buch etwa zwischen 1725 und 1735 angelegt sein mag. Die Bemerkung beim Gedächtnisgebet für den Kantor Moscheh Lob, ״der ungefähr zwanzig Jahre hier i n N e ub u r g als Yorbeter gewirkt hat“, würde nun zwar die Annahme gestatten, dass das Buch der Gemeinde N eu b גו r g gehört habe. Da aber in Neuburg a. d. Donau — und nur dieses, und nicht Neuburg an der Kamel2), käme hier in Betracht — um jene Zeit Juden nicht wohnen durften3), und vielmehr eine jüdische Gemeinde, welche sich um 1720 in Neuburg angesiedelt hatte, die Stadt verlassen musste, so müssen wir uns mit der Feststellung begnügen, dass das Buch sicherlich einer p f a 1 z-n euburgischen G e m ein de gehörte, Wahrscheinlich brachten es dann Emigranten aus diesem Lande im Jahre 17414J, als sämmtliche Juden aus Pfalz- Neuburg auf ewige Zeiten des Landes verwiesen wurden, nach Buttenwiesen mit und übergaben es der dortigen Synagoge. Der Familiennamen Neuburger ist übrigens in Buttenwiesen sowohl, als in vielen anderen schwäbischen Gemeinden heute noch zahlreich vertreten. Materialien zu einer Biographie Wolf $eiMeims. Von Louis Lewin. (Schluss). Selbstverständlich blieb nicht jedes Resultat seiner Forschung unwidersprochen. In seinem Raschikommentare הבנת המקרא zu Num. 16, 22 glaubt er wie Mendelssohn an *) Müller, Aus fünf Jahrhunderteu (Augsburg 1899), S. 156. 2) Dort gab es in früheren Jahrhunderten zahlreiche Juden. Vgl. Nähling, Die Judengemeinden im Mittelalter, S. 530. 536. Sotten, Gesch. der Stadt Augsburg, I. S« 274. 3) Eörch, Gesch, Neuburgs und seiner Fürsten, S, 125. 4) F i n w e g, G-esch. des Herzogthums Nenburg, S. 329. Die Synagoge und die Judenhäuser fielen damals der Ortsbehörde als Eigenthum zu.

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