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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1901-01-01 · Heft 4 · p. Seite 422

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
45 (1901)
Issue
Heft 4
Article
Verfassungsrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth und in dessen Amt im 18. Jahrhundert
Date
1901-01-01
Page
Seite 422 (sequence 19)
Language
German
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422 Materialien zu einer Biographie Wolf Heidenheims. 2) Verlust des Schutzes. Der Schutz wird a) verloren־ a) durch Tod sowie ß) durch Verzicht bei Abzug; ein Abzugsgeld an den Schutzherra ist nicht zu entrichten, wohl aber an die Körperschaft1); b) vermindert a) durch Abzug ohne Verzicht unter jährlicher Entrichtung einer Gebühr ("vgl. § 5, II 2.); ß) zur Strafe (vgl. § 5, II 3 b.) aoc) bei Geburt eines Brautkindes, ßß) bei betrügerischem Erwerb des Schutzes. Der Schutz unter ba) lebt bei Wiederbegründung des Wohnsitzes innerhalb des räumlichen Wirkungskreises der Körperschaft gegen Entrichtung einer Gebühr in seinem vollen Inhalte wieder auf, und geht andererseits bei dauerndem Rückstände mit der Gebühr völlig verloren. Der unselbständige Schutz folgt dem selbständigen. Eine Ausnahme gilt bei Ehescheidung:, hier.kann nur Ein Ehegatte den Schutz behalten, entweder der Mann, wodurch die Frau ihren unselbständigen verliert, oder diese, in weichem Fall ihr unselbständiger Schutz selbständig wird; der Ehegatte, der seines Schutzes verlustig geht, verliert dadurch das Recht des Aufenthaltes innerhalb des räumlichen Wirkungskreises der Körperschaft. (Schluss folgt). Materialien zu einer Biographie Wolf heidenheims. Von Louis Le Win, II.2 3). ״Heidenheim starb in zerrütteten Vermögensverhältnissen8״). Schuld daran trugen zum Theil diejenigen, welche ף Dasselbe bestand bis 1786 (A 85, C 158) aus der Summe der innerhalb der nachfolgenden 2, seit 1786 drei [D 161] Jahre von Personen mit gleichem Vermögen, wie der Wegziehende, zu entrichtenden Abgaben. Für die Leistung derselben musste durch Bürgschaftsübernahme seitens eines Schutzv er wandten oder durch Pfandbestellung Sicherheit geboten werden. 2) S. Monatsschrift, Jahrg, 1900, S. 127 ff. 3) Baer in der allgem. deutschen Biographie XI, 301.

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