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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1901-01-01 · Heft 4 · p. Seite 405

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
45 (1901)
Issue
Heft 4
Article
Verfassungsrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth und in dessen Amt im 18. Jahrhundert
Date
1901-01-01
Page
Seite 405 (sequence 2)
Language
German
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Verfassungsrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth. 405 zweite1) und noch vor Jahresschluss, eine dritte2) Familie dorthin Schutz. 1538 wurde bereits das dritte Judenhaus auf Ansbachischem Gebiet in Fürth erbaut3). In den folgenden Jahrzehnten wurde die junge Niederlassung allmählich vergrössert. Dass diese von Ansbach in Fürth zugelassenen Juden anfangs zur Ansbachischen Landes- (Territorial־) Judenschaft gehört haben, lässt sich mit ziemlicher Sicherheit annehmen. Es spricht insbesondere dafür der Umstand, dass die Aufnahme Permans in Fürth zeitlich zusaminenfiel mit der erneuten Zulassung von Juden im Ansbachischen überhaupt, von wo sie seit dem 26. April 1515 aus getrieben worden waren4). Es lag auch für Niemand eine Veranlassung vor, eine eigene Ansbachiscbe Judenschaft zu Fürth zu constituieren, um so weniger, als die Anzahl der Ansbachischen Schutzjuden daselbst fortgesetzt eine verhältnismässig geringe war. Der übrige Teil der freien Hofmark Fürth, der hier in Frage kommen kann — der Nürnberger Teil von Fürth blieb den Juden verschlossen — bildete einen Bestandteil der Schenkung, welche Kaiser Heinrich II. zu Frankfurt am 1. November 1007 dem Domkapitel des von ihm ge״ gründeten Bistums Bamberg gemacht hatte. Die Domprobstei konnte daher dem Beispiel Ansbachs folgen und sich durch Aufnahme von Juden5) in Fürth eine reiche Einnahmequelle sichern. 1556 gestattete sie dem ״Heiman aus Regensburg, so ihr ein stattliches Vorlehen gemacht“, die Niederlassung unter ihrem Schutz, und bald folgten weitere zahlreiche Schutzaufnahmen auf diesem Teil von Fürth. *) (Würfel) Historische Nachricht von der Judengemeinde in dem Hofmark Fürth, 1754, S. 2, § 5. 23 H ä n 1 e 1. c. S. 53 nach Gemeinband des Nürnberger Archiv- Conservatoriums. Vgl. auch Eckstein, Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbiathum Bamberg, 1898, S. 15, insbes. Anm. 2. 3) Gesuche der Stadt Nürnberg vom 26. Januar 1538 an den Bischof zu Bamberg und vom 1. Februar L538 an den Markgrafen zu Ansbach, beide abgedrackt bei Würfel 1. c. S. 87 ff. kranlel-Grätz, Monatsschrift für die Geschichte und Wissenschaft des Judenthums, Jahrgang 1884, S. 188 ff. 5) Am 15. April 1573 wurde mit Urkunde, welche sich im Barnberger Archiv befindet, von ‘Kaiser Maximilian II. dem Domprobste Michael von Lichtenstein ausdrücklich das Keeht bestätigt ״im Flecken und Amt Fürth Juden halten zu dürfen‘4, FronmiilLer 1. c. S. 49. Weniger genau hei Sax, die Synagoge in Fürth, S. 8.

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