Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Ein Aktenstück zur Geschichte der Juden in Hildesheim aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 180 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/2829132-2829753-2829756-2883185--30612-2883294- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
180 Eia Aktenstück zur Geschichte der Juden in Hildesheim. Mit grosser Bestürtzung und Herzens Betrübniss habe״ vernehmen müssen, wassgestalten Ew. Hoch- und WollEdl. Herr. Hoch- und Wollweis. Hoch- und Wollgl. Gestr. esssehr übell auffgenommen, dass Ich zur Ehre Gottes ein Neues Zehn Geboht in die Schule verehrend, Selbiges nach Jüdischen Gebrauch mit Freuden und etwa einer Music auss meinen Hausse in Unssern Tempell bringen lassen, so gar dass ich deswegen bestraffefc zu werden besorgen muss, welches mier vor etlichen Tagen von eia und ander nicht sondern erschrecken gleichsam vorhero verkündiget werden wollen. Wann aber dadurch nichts Bosses noch jemandt zu ärgern, sondern vielmehr die Ehre Gottes zu befodern inten״* diret habe nach dem Exempell der Kinder Israel in der wüsten, welche die von Gott durch Mosen gesandte Taffeln: dess Gesetzes mit jauchzen und freuden annahmen, der König David auch seine grosse Freude mit Tantzen vor der Lade Gottes nicht gnugsahm bezeugen konte, allermassen sothaner ritus oder Ceremonie bey denen in gantz Deutschlandt unter Christlicher Obrigkeit wohnenden Juden ohne einzige Bestraffung permittiret wirdt, dass nemlich derjenige Jude, so ein neues Zehn Geboht verehren thut, selbiges von seinem Hausse in dem Tempell mit einer Music bringen lassen möge, welches auch David Moses1) vor ohngefehr 14 oder 15 Jahren dessgleichen gethan, alss er ein Neuew Zehn Geboht von seinem Hausse ohne anmelden in Unssere- Schule mit einer vorhergehenden Music tragen lassen, gantz ohne aber dass er desswegen zu rede gestellet, geschweige dan gestrafte! worden, wodurch dan ebenso wenig die J11risdiction der Alten und Neuenstadt hieselbst violiret wirdt,, alss wan sich Braut und Bräutigamb unter Unss von der Alten in die Neustadt, et vice versa umb die bey Unss gebräuchliche copulation zu vollenziehen ohne einziges anmelden mit einer Music und Trompete hinspieleu lassen; derowegen ich noch weniger pecciret zu haben vermeinet, je grösser diesses mein Beginnen zu Gottes Ehren gereichen thut, sintemahl die distantz von meinem Hausse in die Schule über sieben biss achte kleine Häusser sich nicht erstrecket, desswegen die bey dem Hintragen gebrauchte Ceremonie nicht eine halbe viertel stunde gedauret, sondern gleichsam im vorbeygehen schnell verrichtet worden, Alss will Ew. Hoch- und WollEdl. Herrl. Hochuud Wollweis. Hoch- und Wollgeh Gestr. hiemit gehorsamost ב) Er wird in den Akten des hiesigen Stadtarchivs, a. a. 0. Nr. 4 (S. 325) in dem Schutzbriefe a, 1708 ״David Moises“ genannt.