Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 44 (1900)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zum Autograph Abraham Maimuni's
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 538 (sequence 2)
- Language
- German
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588 Zum Autograph Abraham Maimuni’s. Alle diese Bestimmungen haben nur für den Fall An- Wendung, wenn ein Fremder, der ausserhalb der Societät steht, das Darlehn vorgestreckt hat. In dem vorliegenden Responsum des Abraham Maimuni jedoch ist die Sachlage eine ganz andre; da heisst es deutlich, dass einer der Genossen selbst die fragliche Summe vorgeschossen hat. Es ist nun klar, dass in diesem Falle die erwähnte doppelte Haftbarkeit eines jeden einzelnen Socius — als Schuldners für seinen Theil und Bürgen für die andern Geschäftsgenossen — nicht angeht. Nur einem Fremden gegenüber, der keinerlei Nutzen von der Societät hat, ist die Haftpflicht auch als Bürge begründet; aber einem Gläubiger gegenüber, der selbst Geschäftstlieilhaber ist und an den eventuellen Vortheilen der Societät Antheil hat, hört diese Haftpflicht als Bürge auf, denn die Theilhaber können mit Recht einwenden, dass er auch ein Theilhaber ist und als solcher den Verlust mittragen muss. Auch noch aus einein andern Grunde fällt die Haftpflicht als Bürge in unserem Falle fort. Die Theilhaber können geltend machen, wenn Jeder von uns für den andern solidarisch haftbar ist, so hist du als Socius doch ebenso haftbar, und so musst du in erster Reihe deinen eigenen Verlust tragen. Ferner fällt die Haftpflicht noch aus folgendem Grunde weg: Der fremde Gläubiger kann die Behauptung aufstellen, dass er das Darlehn nur im Vertrauen auf die Ehrenhaftigkeit und die Zahlungsfähigkeit des einen geständigen Theilhabers gewährt und den andern nicht geständigen Theilhaberu kein Vertrauen geschenkt; ein Mitglied der Societät kann jedoch nicht behaupten, dass er zu denen, mit denen er associirt ist, kein Vertrauen gehabt, die Thatsache der Societät beweist das Gegentheil. Aus all diesen Gründen ist ersichtlich, dass Abraham Maimuni eine richtige Entscheidung getroffen hat und der Wider- Spruch zwischen Moses und Abraham Maimuni thatsächlich nicht vorhanden ist. Vater und Sohn stimmen vielmehr in der erwähnten Halachali überein.