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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1900-01-01 · Heft 6 · p. Seite 299

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
44 (1900)
Issue
Heft 6
Article
Urkundliches Material zur Geschichte der Egerer Judengemeinde
Date
1900-01-01
Page
Seite 299 (sequence 3)
Language
German
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Urkundliches Material zur Geschichte der Egerer Judcngeiiienidc. 299 vrei siilleii varn | in allen | vnssern gebieten | vnd des selbes Czolles vnd vngeldes | sullen alle vnser burger | vnd alle vnser Leute | von allen | vnsern Landen da zu Eger auch vrev | vnd ledig sin | dar vber geben wir in diesen brif, mit vnsern In sigel versigelt | Der ist gegeben | ze Prag | des Sunabendes, vor sand Symon Judas Tak. Do man zalt von Christes gehurt, Dreizehnhundert Jare, dar nach in dem zwei vnd zweinzigsten Jare, vnsser Eiche in dem zwelften Jare“. Original auf Pergament. Siegel, am Rande theilweise beschädigt, am Pergamentstreifen 1). — A tergo: ״Kunig Johanns da mit wir an daz Kunigreich ze behem sein körnen xm vnd im xx ״Jar“. 2) 1350, 18. Mai. Karl IV. No. (>0. Dieser Pergamentbrief Karls IV. ist die einzige Urkunde, die sich auf den schändlichen Judenmord des Jahres 1350 bezieht. Mit Recht bemerkt Reicht a. a. 0. S. 130, dass diese Urkunde ..einen intcressanten Beitrag zur Handhabung der Gerechtigkeit in jener Zeit” biete. Neben dieser urkundlichen Illustration sind in verschiedenen Egerer Chroniken tendenziös gefärbte Darstellungen des Judenmordes erhalten. Eine eingehende Besprechung dieses traurigen Ereignisses gibt Reicht a. a. 0. S. 119 ff. u. Gradl a. a. 0. S. 200 fl. Das noch heute bestehende ,,Mordgässchen־‘ hat die wenig schmeichelhafte Aufgabe, die Erinnerung an das traurige sociale Ereignis lebendig zu erhalten. Un_ zweifelhaft war ausser dem grenzenlosen religiösen Fanatismus, der j im Mittelalter den mächtigsten Factor bei Judenverfolgungen bildete‘ auch Brotneid eine Hauptursache des Hasses gegen die Egerer Juden’’ Aus einer stattlichen Zahl von Beschwerdeschriften Egerer Kaufleutיס allerdings des 15. und 16. Jhclt., die ich bei anderer Gelegenheit zu veröffentlichen gedenke, erhellt der bittere Hass gegen die ,.jüdischen Brotdiebc“, und nicht schwächer scheint die Klamme der Missgunst schon im 14. Jhdt. gebrannt zu haben. Allerdings mögen vielleicht manche Juden das ihnen gesetzlich gewahrte Recht, Zinsen und Zinseszinsen anzunehmen, ein oder das anderem»! überschritten und so den Hass geschürt haben. (Grad a. a. 0. S. 201). Den Christen gestattete das damalige Kirchenrecht nicht die Annahme von Zinsen, daher stempelte man die Juden jener Zeit ohne weiteres zu Wucherern. Gegen Juden, welche das Darlehen wegen Unsicherheit der Schuldner nicht vorstrecken wollten, mochten häutig Erpressungen vorgekommen sein. Gegen solchen Vorgang stellt das Strafgesetzbuch des Jahres 1352 S. 8 fest: ״Ez schulten auch weder vromven nach man zu aller (sic!) keiner zeit mit soelden mit drvc noch mit bete den Clöstern noch den Juden gelt ab erdringen“ (vgl..Reicht a. a. 0. 1877, S. 148). Ferner hatte auch in Eger der blöde Wahn des Pöbels, den ,,schwarzen Tod“, der seit 1346 in Deutschland wiithete, den Juden zur Last zn legen, feste Wurzeln gefasst. So bedurfte es nur eines Funkens, um den glimmenden Hass zu entzünden. Die älteste chronistische Quelle (Kaspar Brusch in Münsters Kosmographie, 1547) erzählt den Anlass *) Zum Schluss gebe ich stets eine kurze Beschreibung des äusseren Aussehens der Urkunde.

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