Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 44 (1900)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die englische Intervention zu Gunsten der böhmischen Juden im Jahre 1744
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 268 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2829132-2829741-2829747-2882678--30038-2882770- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
268 Die englische Intervention z. Gunsten cl. böhmischen Juden i. J. 1744. vollzogene Regierungshandlung rückgängig zu machen, lag auch nicht in ihrem Charakter, selbst wenn sie ihr Unrecht ein־־ sah (XIjx), und dies umsoweniger, wenn ihre Handlungsweise von Anderen als ungerecht bezeichnet und ihr zum Vorwurf gemacht wurde* 2). Ueberdies war sie infolge des erbitterten Kampfes, den sie für ihre Rechte als Beherrscherin der östereichischen Erblande führen musste, mehr als gewöhnlich durchdrungen von dem Gefühle ihrer hohen Stellung und ungemein eifersüchtig auf ihre Machtvollkommenheit3). Sie war daher sehr empfindlich gegen jede Handlung, die als Eingriff in ihre Herrscherbefug־־ wisse gedeutet werden konnte. Darauf weisen auch die Antworten hin, die den Vertretern der Mächte gegeben wurden4). 'Wenn man daher auch mit Dankbarkeit des Eifers gedenken muss, mit dem die Regierungen mehrerer europäischer Staaten5) und insbesondere England und Holland sich der Juden Böhmens und Mährens annahmen, so kann man sich doch der Annahme nicht entziehen, dass die Intervention des Auslands die Leiden der Juden nur verlängert hat. I. Bittschrift der Prager Juden. PragTie Ist. Dec.6) 1744. It is certainly very notorious all the calamities which have overhelmed us to such a degree, that we have hardly power to withstand them, but none were in competition with this last; by a. decree of Her Majesty our Sovereign Queen of Hungaria to banish all the Jews out of the kingdom of Bohemia within the term of five weeks which is the latter end of January for those in Prague, & those in Bohemia are allowed six montli, as appears by the original decree of Her Majesty. Therefore, what shall we poor souls do? In the first place the children, women, infirm, and aged which are not in a condition ג) vSo urteilte Starhemberg über sie. 2) Ygl. oben S. 265. 3) S Arneth a. a. 0. IY, 45: vgl auch G. Wolf a. a. 0. p. 199. ף S. oben S. 262. 5) Bei Kaufmann a. a. 0. p. 286 ist Dänemark hinzuzufügen; vgl. oben S. 262. 6) S. oben S. 260.