Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die älteste Geschichte der deutschen Juden in Hamburg
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 381 (sequence 12)
- Language
- German
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Oie älteste <lesehirhte der deutschen Juden in Ihnuburm JSl!{atli zu, hebt aber ausdrücklich hervor. dass solche Miiinlaiיו ״senatu invito“ erlassen worden seien. Der Senat sprach sieh aueli mit Krfolg gegen die Aufnahme eines Kündigungsparagraplieii aus, weil ein s!>1 ehrr leicht Anlass gehe. pro lihito mit den Jmlen zu verfahren und sie auf alle Weise zu planen1). Daneben gelang es der Riirgcrdeputatien, am Schlüsse des 1\e!_:]ei 11 ents für die hochdeutschen Juden die Aufnahme eines Artikels zu!»(‘wirken, der die minderwerthine Stellung derselben den Behörden gegenüber kennzeichnet. ״Weil endlich die Krfnhrung■ bezeugt/‘ so lautet dieser letzte Ai'tikel, ״dass die hochdeutschen Juden von unterschiedlichen < )erlern sieh gleichsam 'truppweise anlirro versiimnudn und nie;ierlass1*11, auch verschieilener Sorten und Duatitiiten sein, so dass man dieselben schwerlich Mann für Manu taxiren kann, so sollen sie sich unter sich seihst taxiren, wie viel ein jeder zu dem mit (hu* Stadt aeeordirteii Rhiauto jährlich geben müsse, welches dann von H. F. Katli. dalern es nicht richtig einkoininen sollte, per execiitioiiem einget rieben. hei fruchtlos(‘!* Kxecution aber die übrigen das rückständige Ouantum h(‘za]1hu1 sollen.“־ Das Judenreglement von 1710 hat ein volles Jahrhundert hindurch di(‘ (»rundlage für die hechte der Juden in Hamburg p'hildef. Wie viel dasselbe auch nach linsern Regriffen zu wünschen übrig lässt, so bedeutet es doch für seine Zeit einen wesentlichen Fortschritt. Die SfJme und Fnkel derer, die im I 7. Jahrhundert־ nicht in der Lage Gewesen waren, irpuid welch«‘ Anspruch(‘ auf bürgerliche, ja auch nur auf menschlich!• hechte laut geltend zu machen, lebten im 1 S. Jahrhundert doch wenigstens als sc-hut/verwandte Fremd(‘ in Hamburo• und genossen, gleich ihren schon länp*r begünstigten portugiesischen (ilauhenspuiosseij, den Schutz der (h‘setze und vert ragsmässig erworbener Rechte. Aufhebung ihrer Sonderstellung und ihres Fremdenrechts, Auerkeniiung;!ls einheimische Hewolmer und gleichhcrecht igte Rärger des Staates wurde ihnen weitere 100 Jahn1 später unter Napuh'oniscJier. Herrschaft׳■ zu teil, durch die sie trotz de!־ der nächstfolgenden Jahrzehnt(‘ — doch thatsächlirh aufhfirten, Schutzjuden im Sinne des Reglements von 1710 zu sein. *) ebendaselbst. 0863