Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 42 (1898)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Über zwei dogmengeschichtliche Mischnastellen
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 344 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2829132-2829713-2829722-2881398--28726-2881421- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
344 LVlM*r zwei (logmongcsehichtJiche ilLschna.stellen. Misclma Abot aufgestellten Katcgorieen einer näheren Prüfung־ zu unterziehen Was bedeutet המלבין פגי חברו ברבים? l) Sollte damit wirklich niclits weiter als das rein ־moralische Vergehen der öffentlichen Beschämung des Nebomnenschen gemeint sein? Dann wäre, wie schon Abnivanel in seinem Visdinakonmientar bemerkt, nicht abzusehen, warum es in unsere Mischna, in der sonst nur von religiösen Vergehen, die Kode ist, initauigenommen wurde. Die Yerurtheiiung eines moralischen Vergohens als solchen würde auch mit der ganzen Tendenz unserer Mischnn, die, wie wir gesehen haben, gegen bestimmte. Zeiterscheinimgen gerichtet ist, nicht im Einklang stellen. Ich möchte daher die Vennuthung ausspreeheii, dass unte.r demjenigen, der sinnen Nohenmenschen öffentlich beschämt, der Dentin ein nt gemeint ist, der seinen Volksgenossen blosszustellen und zu verdächtigen sucht-). Unser Satz würde sieli demgemäss gegen die Angebereien richten, denen die Juden in damaliger Zeit seitens der Judenchristen ausgesetzt waren und die bekanntlich chm Patriarchen R. Gamliel 11 in Jahne veranlassten, eine von Samuel, dem .längeren, verfasste Formel gegen die. Minder und Delatoren in das Achtzehngebet mitaufzunehmen;l). Es war eine kamjdbowegte Zeit, dor unsere beiden Misehnas ihre Entstehung verdanken. Aus der dem Judenthum von aussen und von innen drohenden Gefahr erklärt sieh die Kampfesstimmung, die sich in diesen Aussprüchen der Gesetzeslelnvr widerspiegelt. Das Gebot der Sclhstorlialtung machte es den Vertretern des Judent.himns zur Pflicht, de!• Gefahr einer inneren Zersetzung, besonders dm* judeueliristlichen Bo wogung gegenüber, mit allem Nachdruck vorzubougeu. Wie wenig diese Kainpfesstinmmng an.gehalton hat, nachdem durch י) Im Talmud b. Sanhedrin fol. äüa wird המלבין פגי הברו in unseren Ausgaben an lutzter Stelle angeführt. In manchen Handschriften und alten Citatcn fehlt der Satz ganz. (Vgl Kabinowitz, Dikduke Sofrim z. St.) So bemerkt auch Abravanol, dass im Talmud an •unserer Stelle המלבין פגי הבידו fehle. Auch im SifVe und im Abot d’ K. Natan ündot siel der Satz nicht. '־) An einer Talmudstelle werden öffentliche Beschämung und Delatorenthuni einander gleichgestellt. Sanhedrin b. fol, 11a wird nämlich die Frage erörtert, woher das Verbot der öffentlichen Beschämung stamme, und zuletzt auf Josua 7,11 hingewiesen, wo einer Versündigung Israels ohne Nennung des einzelnen Sünders gedacht wird. Auf die Frage Josuas. wer der Sünder ,sei, soll or die Antwort erhalten haben: ״ וני דילטוד א;י לך הצר גורלותBin ich donn oin Delator? gehe und wirf das Locs“. (Vgl. das, fol. 43b). 3) Talmud jerus. Berach. IV, 3: Talmud b. Berachot fol. 28b, Auf das Dolatorenthum unter den Judenchristen zielt auch hin Tosefta Sanhedrin XIII, 5: אבל המעי והמעוסדיס והמכורות וא׳.