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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1898-01-01 · Heft 7 · p. 289

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
42 (1898)
Issue
Heft 7
Article
Über zwei dogmengeschichtliche Mischnastellen
Date
1898-01-01
Page
289 (sequence 1)
Language
German
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M Ml״: fc'/r 2/ 0 "07.0 q- ) Von Dr. J. Guttmami. Die Aufstellung neuer Glauhciisnnrmen Dt., wie die neuer ׳-Gesetzesuurmeii, fast iinmer als der Niederschlag einer vorangegangenen gesehiehtliehen Kntwjckolung zu betrnehtcn, die in den netiaufgesteLiten Normen ihren zeitgomässen Ausdruek und ihren eudgiltigeu Abschluss linder.. Will man die Gesetzgebting eines Volkes zu irgend einer })!‘stimmten Zeit. vt*rstehen, so muss man sielt mit den geschichtlichen Verhältnissen vertraut machen, aus denen sie hervorgegangen ist, mit den ‘ politischen, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Znstünden, die zu einer Umgestaltung der bisherigen Üeehtsvordnung liingedrangt und die Veranlassung• zu diesen neuen ]{eehtsbestimmimgen gegeben Indien. Denken wir uns den Fall, es wäre uns von irgend einein .Volke, des Altertlmms als einziges Dokument eine Sammlung von Reehtsverordmmgen überliefert worden, denen keinerlei geschichtliche Nachricht über, das äussere und inner(' Lohen dieses Volkes zur Seite ginge, wir würden dieser isolirten Frseheinuiig geradezu rathlos gcgenüberstehen; sie böte uns ein Problem dar. auf dessen befriedigende Lösung wir wohl für alle Zeit verzichten müssten. Xiehr anders verhält es sich mit den (ilaubensiionnen einer religiösen Gemeinschaft, deren Fixirung gleichfalls eimau dringenden Zeitbediirfnis zu entspringen ])liegt, einem Zwang .geschichtlicher Verhältnisse, deren K.enntniss die wesentliche Vorbedingung für ein ausreichendes Verstüudniss dieser Glaubensnormen bildet. Vielleicht aber tritfr dies auf das Judenthum in noch höherem Mäasso als auf jede ändert' religiöse Gemeinschaft zu. .Denn man mng sich in der viel verhandelten Frage, ob das .Judenthum überhaupt bindende .Dogmen anerkenne oder nicht, nach der einen oder nach der Monatsschrift. 4־-. Jahr מ ans* ,“־״ ד־־דדrrrT1$!*“‘״״״ Stadtu. Univ.-Sibl. Franflaurf/־Voran l.'ioo

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