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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1898-01-01 · Heft 3 · p. Seite 139

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
42 (1898)
Issue
Heft 3
Article
Zum Jubiläum des ersten Talmuddrucks in Deutschland
Date
1898-01-01
Page
Seite 139 (sequence 6)
Language
German
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Zum Jubiläum de« ersten Tahnuddrueks in Deutschland. 13(.) ״•(?stellt, dass der Vertrag nur dann bestehen sollte, wenn es (k>ttschnlck gelingen würde, den Talmuddruck in Holland /ui verhindern. Das war denn auch dessen eifrigstes Bestreben. Aber was sollte er beginnen, um diese ollene Umgebung seiner Privilegien zu verhindern * 1)V Es blieb zunächst niehts anderes übrig als den kaiserlichen Schutz anzuniien. Kaiser Leopold 1. und Kaiser .Joseph l hatten die Privilegien einst gegeben. Jetzt war Kaisen* Kar] VI. ■auf den Thron gekommen, und ihm Hess Gottschalek durch seinen Vertreter in Wien sein Gesuch zustellen. Er bat darin, dass auch der neue Kaiser gleich seinen Vorgängern das Talniiidprivileg hestiitigen möge; aber man solle׳ ihn dann auch in seinem Privileg, besonders gegen den Frankfurter Juden Schotten, beschützen, die Einfuhr aller fremden Tahnuddrueke ins .Reich bei schwerer Strafe verbieten und durch den kaiserlichen Koni־ missar in Frankfurt oder den dortigen Rat alle von Schotten etwa schon eingebruchten Exemplare konfiszieren lassen. Aber noch ein anderer wirksamer Weg stand Gottschalek offen. Erbrauchte auch ra.hhinisc.he Approbationen für sinne neueTalmudausga.be,und es war natürlich, dass er sieh zunächst an diejenigen Rabbinen wandte, welche die erste Frankfurter Ausgabe seinerzeit, approbiert hatten. Wie, wenn es ihm gelang, einen dieser Männer, die doch auf 20 Jahr(? hinaus jeden unberechtigten Nachdruck bei Strafe, des Hannes verboten hatten, wirklich zur Verhängung des Bunnes über die Amsterdamer zu bewegen? Dann war das gefährliche Konkurrenzunternelunen so gut wie vernichtet. Und fast schien das Glück Gottschalek hold zu sein. David Oppenheim, der allbekannte Landesrabbiner von Mähren und Oberrabbiner von Prag, der jenes Xachdruckvcrbot mit erlassen, hatte wieder einmal eine seiner häufigen Besuchs- und Geschäftsrcisen.2) nach seiner deutschen Heimat angetrete.11 und <5r aisbau biefen Contract md!t!cfjulbuj 311 fjallen feg, ju mehrerer Perfid)eruitg Ija&en mir öc1)bcrfcitä bicfjeö uiitcrfdjric&en!0 gc?d)chen in ftrauöfurtf) au ber Dbcr b 17. Aug. Anno 1714. (LS) 2Rtd;acl ©ottfd)C11c! (LS) §crfd) £>ct)nt. l) Die von Rabbinovicz a. a. 0. S 90 Anm. קדג aufgeworfene Prago: erhält durch obige Ausführungen ihre Antwort, '*) 8. Graotz. Gosch. d. Juden Bd. X (Leipzig 181)7), S. 1U4 f\ Wie unangenehm diese häufige Abwesenheit, manchmal selbst in religiösen Diricen trotz der zahlreichen in Prag wohuowlou Gelehrton worden konnte, orsoho man z. B. aus Jakob Reischors Gutachtonsamxnlung Sohobut Jakob l (Halle 1710), Gutachten No. 115.

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