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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1897-01-01 · Heft 11 · p. Seite 506

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
41 (1896-1897)
Issue
Heft 11
Article
Die Judenlandtage in Hessen-Cassel
Date
1897-01-01
Page
Seite 506 (sequence 2)
Language
German
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506 Oie Jmlenlainltage in Hesson-Cassel, gemeinhin von einem hervorragenden ]?abbiner oder Gelehrten berufen, die Gemeinden sandten zwei oder mehrere Delegirte nach einem bestimmten Orte b**hufs Berathung gemeinnütziger Angelegenheiten oder Abwendung drohender Gefahren. Oie Landtage jedoch wurden vor; dem Landesherrn berufen, sämmtliehe Juden oder wenigstens sämmtlielie jüdischen Familienhäupter mussten auf demselben erscheinen. Sie batten in erster Reihe nicht, sowohl das Interesse der jiidiselien Gemeinden und ihrer einzelnen Glieder als vielmehr das des Staatssäckels zum Zweck, dessen Füllung bekanntlicb in den meisten Fällen die einzige Ursache der Zulassung und Duldung dei* Juden in den verschiedenen deutschen Staatsgebieten zu jener Zeit gewesen ist. Nichts desto weniger gewähren uns die. Beschlüsse jener Landtage einen interessanten Einblick auch in das innere, liehen der deutschen Juden, da auf diesen Versammlungen, und zwar gleichfalls unter der Autorität der Staatsbehörden, wichtige Beschlüsse, welche das religiöse, das gese11 schaftl i ehe und das bürgerliche Leben der Gesammtheii betrafen, gelässt wurden. Der älteste Landtag, über dessen Verhandlungen uns eine Kunde geblieben ist, fand i. J. 1626 statt: auf ihm winde über die Beschallung des Beitrags der Juden zu dmi Kriegskosten des 60jährigen Krieges herathen — Di♦׳ erste Einriebtung der Landtage ist jedoch weit trüber erfolgt, wahrscbeinlic.il in der Mitte des Di. Jahrhunderts. Landgraf Philipp, der in dm* Weltgeschichte mit dem Namen ,.Del* Grossmiithige“ weiterieht, derselbe, der i. J. 1526 die Reformation in seine Lande eingeführt und i. J. 1527 die, erste protestantische Universität in Marburg gegründet hat., hielt es einige! Jahre früher, 1521, bevor sein Name, in weiteren Kreisen bekannt geworden war, als 20jähriger Regent, für rathsam, sämmtliche ■.luden des Landes zu verweisen Später, i. J. 1562, gestattete er ihnen einen Aufenthalt, auf 6 Jahre und überlegte nach Ablauf dieser Zeit mit seinen Rüthen, ob die Juden weiter zuzulassen seien. Im Vergleich zu diesen seinen Rathen, Hess Philipp auch den .luden gegenüber ein etwas grösseres Maass von (irossmuth oder richtiger ein etwas geringeres Maass von Ungerechtigkeit, als seine Zeitgenossen für nöthig hielten, walten. ״Er habe in Erfahrung gebracht״, so schrieb er seinen Rathgebern, ״dass etliche Juden seinen Unterthanen mehr Liebes und Gutes mit Leihen und Vorstrecken gethan und weniger Wucher genommen hätten

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