Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 40 (1895-1896)
- Issue
- Heft 12 (September 1896)
- Article
- Geschichte und Annalen der Dyhernfurther Druckerei
- Date
- 1896-09-01
- Page
- Seite 573 (sequence 14)
- Language
- German
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Geschichte und Annalen der Dyhrenfurther Druckerei. 573 er in unsagbarer Lächerlichkeit auf die christliche Kirche, und ein Wort1), das im Zusammenhang zweifellos ״Teufela bedeutet, auf die Christen beziehen zu müssen u. dgl. m. Es war E. Schabtai ein Leichtes, die handgreiflichen Irrthiimer2) aufzudecken. Aber wer weiss, ob seine noch so überzeugenden. Nachweise als stichhaltig anerkannt worden wären, wenn ihm nicht in dem Magister Pohl, der im Auf•״ trage des Magistrats über die wissenschaftliche Frage ein Gut־־ achten abzugeben hatte, ein wackerer und sachverständiger Helfer erstanden wäre, der Schritt für Schritt mit Geist und Geschick, hie und da auch mit einer gewissen Schadenfreude die Blossen seines gelehrten Gegners aufdeckte3). Auf dieses Gutachten hin wurden die Angeklagten nach zehn wöchentlicher Kerkerhaft4) gegen Caution entlassen. Ueber die endgültige Entscheidung der Angelegenheit lassen uns die Acten zwar im Dunkeln. Aus der Ihatsache aber, dass die Dyhernfurther Pressen in diesem und den nächsten Jahren, wie wir sehen werden, unbehelligt thätig waren, lässt sich mit einiger Sicherheit entnehmen, dass die Untersuchung niedergeschlagen worden sein muss. "Vielleicht war die verschärfte Censurvorschritt vom 18. November 1712 5), die übrigens eine wesent~ liehe Aenderung der bestehenden Verhältnisse nicht herbeiführte, die einzige Folge der langwierigen Untersuchung. Nach seiner Freilassung setzte E. Schabtai6) die schon D חיצוכים. 2) Incriminirt waren ferner einige Wendungen des bekannten, von Chajjim b. Abr. ha-Cohn aus Aleppo (Zunz L. G. S. 435) verfassten Liedes, welches mit den Worten דודי ירד למי לרעות במים beginnt. Ygl. Oelsner, a. a. 0., S. 12 ff. 21, Nr. 14 (hier ist im Protokoll XVI ohne Zweifel nur ein Schreibfehler für XXL Gemeint ist die Stelle Lev. 21, 14. Dass der Hinweis nicht schlagend sei, hat der Angeklagte ohne Zweifel selber gewusst). S. 25 ff. 3) Er erhielt den Auftrag am 16. April und erstattete schon 4 Tage später sein Gutachten. Oelsner, a. a. 0., S. 23—35. 4) Am 20 Juni a. a. 0.נ S. 37 f. 5) A. a. 0., S. 40 f. 6) Ich trage hier noch einige undatirte Drucke nach, die wahrscheinlich noch während seiner Leitung der Ofücin heraus gekommen sind, nämlich: 1) 3 ם' סגולות ורפואות Bl., 8, Amulette und sympathetische Kecepte gegen versch. Krankheiten. (N. Büchers. IX. 708*. Pr. 3 Gr. W. II, p. 1377, vgl. St. C. B. 7426, 5). 2) מם׳ מכות in Pol.; der Text ist fortlaufend in ders. Quadratschrift gedruckt, so dass der Beginn der Gemara schwer zu erkennen ist (N. Büchers. XIV, 98. XXLV, 855, wonach W. II p. 709 St. C. B. 1747 zu berichtigen sind) 3) מס' קדושין (N. Büchers, IX, 699). Vielleicht gehören hierher noch, möglicher Weise aber auch erst in die Zeit seines Nachfolgers: 4) דברים שבקדושה,